Ich würde mal behaupten: gar nicht. Ich weiss es zwar nicht, sondern nehme es nur an, aber auf welche Rechtsgrundlage sollte das denn basieren?? Sie sind ja nicht erziehungsberechtig für ihren Enkel?!
Großeltern steht nach dem Gesetz (§ 1385) nur dann ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind zu, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Ob dies der Fall ist, müssen die Großeltern darlegen und gegebenenfalls beweisen.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Großeltern über deren Umgang mit dem Kind hat das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern grundsätzlich Vorrang.
Beschluss des OLG Hamm vom 23.06.2000
11 UF 26/00
FamRZ 2001, 704
bzw:
LG,
Katrin
Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und früheren Stiefeltern:
Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieses dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Absatz 1 BGB).
Das gilt aber doch im Falle der Trennung der Eltern und nicht in "normalen Verhältnissen". Ob Schwiegereltern-Besuch einklagbar ist, wage ich zu bezweifeln ;-)
ich weiss nich, hab nur von verschiedenen leuten gehört das es einmal im falle der eltern ist, dann wiederum können die grosseltern das einklagen, wenn die eltern das nich zulassen usw usw
nee is keine attacke meiner schwiemu *gg* aber ich will vorbereitet sein, nich das ihr neuer freund ihr da so nen schwachsinn eintrichtert...... :flaming01:
danke trotzdem für eure hilfe
@Katrin ja ich hab gegoogelt nur leider nich viel gefunden oder ich war mal wieder bliiiiiiiiind (war ja auch schon spät *g*) *g*
Kommentare
1
4,536
803
Ist das jetzt der neueste Angriff Deiner Schwiegereltern? :???:
877
google ist Dein Freund:
bzw:
LG,
Katrin
609
1,030
nee is keine attacke meiner schwiemu *gg* aber ich will vorbereitet sein, nich das ihr neuer freund ihr da so nen schwachsinn eintrichtert...... :flaming01:
danke trotzdem für eure hilfe
@Katrin ja ich hab gegoogelt nur leider nich viel gefunden oder ich war mal wieder bliiiiiiiiind (war ja auch schon spät *g*) *g*
lg bianca