braucht an für Kirchl.Trauung Trauzeugen?

spyrogiraspyrogira

1,743

bearbeitet 10. 09. 2005, 14:30 in Plauderecke
Huhu
Wir sind ja nur standesamtlich verheiratet und wollen evtl noch kirchlich. Allerdings wäre unsere Vorstellung : nur wir 2 oder 3 (mit Simon eben).
EIne mini kleine Kapelle irgendwo wo es schön ist und eben ein Pfarrer.

Hat jemand ne Ahnung, ob das so machbar ist? Oder braucht man Trauzeugen für eine Kirchliche Trauung?
Ringe haben wir auch keine... aber das kann man ja ändern :biggrin:
Allerdings weiß ich nicht ob wir sie tragen würden. Aber ao als Zeichen... für uns selbst

Vielleicht weiß ja jemand von Euch mehr.

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo

    Also in der Evangelischen Kirche brauchst du keine mehr. Ringe allerdings schon.

    Wie das in der katholischen ist, weiß ich nicht.
  • spyrogiraspyrogira

    1,743

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ach und dann noch an die österreichischen Mädels hier:
    Wie ist das in Österreich?
  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ich frag grad mal meine Experten... ;-)
  • spyrogiraspyrogira

    1,743

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    oh, danke Lenchen das ist nett... stimmt ja Du hast da sicher gute Connections :grin:
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo

    Also ich befürchte für die kleine Schnuckelige Bergkappele in den österreichischen Aplen werdet ihr nicht um Trauzeugen drumrum kommen.


    Allgemeines
    Eine in Österreich bloß konfessionelle Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine gültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einem/einer StandesbeamtIn unter Beisein von zwei TrauzeugInnen| vorgenommen wird.

    TIPPWenn Sie vor einem/einer VertreterIn einer staatlich anerkannten Kirche, Religionsgesellschaft oder eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft| heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen zur Eheschließung.



    Katholische Trauung
    Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort beider PartnerInnen zustande.

    Voraussetzungen:
    Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
    "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
    dringend empfohlen wird der Besuch eines Eheseminars
    Brautleute sollten gefirmt sein
    empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
    Achtung:
    Grundsätzlich kann nur ein Witwer oder eine Witwe noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.

    zuständige Stelle:
    die Wohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams

    mitzubringende Dokumente:
    Taufscheine
    Geburtsurkunden|
    Bestätigung der Meldung|
    amtliche Lichtbildausweise|
    bei ziviler Vorehe:

    Trauscheine
    gegebenenfalls Sterbeurkunden|
    Heiratsurkunden|
    gegebenenfalls Scheidungsdekrete
    Frist:
    Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.

    Hinweis: Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) TrauzeugInnen notwendig.




    Evangelische Trauung
    In der Evangelischen Kirche gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.

    Hinweis: Die evangelische Kirche traut auch Geschiedene.

    zuständige Stelle:
    die Wohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams

    mitzubringende Dokumente:
    Taufschein
    Heiratsurkunde| der standesamtlichen Eheschließung
    bei bestehender Vorehe:

    Sterbeurkunde| des/der verstorbenen EhepartnerIn
    Heiratsurkunde| und Scheidungspapiere der Vorehe
    Frist:
    Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit dem/der zuständigen PfarrerIn zu vereinbaren.

    Hinweis: Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) TrauzeugInnen notwendig.




    Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Kirchen
    Bei Konfessionsverschiedenheit der PartnerInnen gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider PartnerInnen. Sie kann vorgenommen werden, wenn ein/e PartnerIn evangelisch und der/die andere katholisch ist.

    Hinweis: Ist ein/e PartnerIn des/der katholischen PartnerIn konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.

    Bei der Trauung konfessionsverschiedener PartnerInnen handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein/e evangelische/r PfarrerIn beteiligt ist oder umgekehrt.

    TIPPEs ist sehr zu empfehlen, dass die Brautleute früh genug einen Termin für ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit beiden Pfarrern (bzw. evangelischen Pfarrerin) vereinbaren.

    Ach ja ihr braucht eine Auslandsbescheinigung von eurem Pfarramt.
  • spyrogiraspyrogira

    1,743

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    hach wie schöön
    Bürokratie in allen Ecken :roll: wie immer eben.

    Naja, standesamtlich sind wir ja verheiratet. Naja mal schauen. Wir haben einen Bekannten in Österreich, der Pfarrer ist ... den muss ich dann auch nochmal fragen.

    Vielen Dank Anja für die Mühe. Wo hast Du das alles gefunden? :idea:
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    gefunden habe ich das unter

    http://www.help.gv.at. ;-)
  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Okay, Anja war schneller. ;-)
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