Wie sag ich's...

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Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    @ Anja:
    Kündigugn kannst ud getrost abwarten..nix sagen,nix unterschreibne..erstmal mitnehmen.

    Wenn du weitere fragen ahst..kannst ud idch melden..ich habe das in meiner SS auch durchgezogen.

    Und schau schon mal wo euer nächstes Gewerbeaufsichtsamt ist..die helfen dir sehr gut... Ach ja ein Eintritt in die Gewerkschaft wäre jetzt nicht verkehrt... Dort bekommst du dann kostenlos Arbeitsrechtschutz..mir hat das suuper geholfen damals. ;-)
  • July78July78

    1,031

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also da ja nun wirklich alles klar ist, von mir auch HErzlichen Glückwunsch!!!!!

    Und die Reaktion von deinem Mann ist ja nun auch noch ganz gut geworden. Die Sache mit dem ihn zu verlassen oder gar kein Kind mehr mit ihm zu wollen wenn er so reagiert.... ja ja, ist ja immer leicht gesagt aber man trennt sich doch nicht mal eben nur weil er mal was blödes sagt... Aber wie gesagt, nun hat er ja gut reagiert.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    heute rief mein chef an und fragte ob das attest schon in der post ist....
    ok ich hattte den brief immer noch in der tasche :oops: aber ich habe ihn doch erst am dienstag abend angerufen....

    und er sagte, dass er morgen meine papiere fertig machen will.... bin ja mal gespannt wann mir der schriebs ins haus flattert
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ICh hoffe du hast das Attest eingeworfen..das ist jetzt wichtig. ;-)
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Da hat Anja völlig recht. Spätestens morgen muss ihm das vorliegen. Das ist der 3. Tag. Ließ mal in Deinem Arbeitsvertrag, wie das bei Dir genau geregelt wurde.
    Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei einer Erkrankung
    ...
    Kommt der Arbeitnehmer diesen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nach, kann dies den Arbeitgeber -in der Regel nach vorheriger Abmahnung- zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen. Darüber hinaus steht dem Arbeitgeber bei einer nicht rechtzeitigen Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Leistungsverweigerungsrecht zu, d.h. er ist berechtigt, bis zur Vorlage der ärztliche Bescheinigung, die Entgeltfortzahlung zu verweigern.
    Quelle: arbeitsrecht-ratgeber

    Kündigen kann er Dich schlecht, aber mit der Lohnfortzahlung hätte er ein Druckmittel
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    schwing dich am besten ins auto oder auf den drahtesel und schmeiß es heut noch in den firmenbriefkasten, falls du es noch nicht weggeschickt hast....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ist im kasten..... noch vor der leerung.

    firmenbriefkasten hat er nicht, ist seine privatadresse.

    arbeitsvertrag hab ich keinen schriftlichen!
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    arbeitsvertrag hab ich keinen schriftlichen

    das ist wurscht es reicht wenn du NAhcweißen kannst das du GEhalt bekommen ahst.

    Du warst doch Sozialversichert? Dort zumindest gemeldet?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    er hat damit eine Obliegenheitspflicht verletzt, aber für dich sollte das kein Problem sein - du kannst ja nachweisen, dass du da gearbeitet hast, bzw er wird es nicht beschreiten.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ich habe einen mini-job und bei der soz-versicherung bin ich gemeldet...
    habe die meldebestätigung bekommen.

    er bekommt ja auch das geld, was er mir jetzt zahlen muß von der mini-job-zentrale/bundesknappschaft (oder wie das teil heißt) zu 100% wieder, also soll er sich nicht so haben, er muß nur die formulare alle ausfüllen und einreichen (was bekanntlich bei ihm durchaus 6 monate dauern kann :roll: so war es bei der letzten ss) also soll er sich nicht so haben!


    ps: hatte zur sicherheit eine kopie gezogen und habe die ihm jetzt gefaxt, wer weiß was bei der dhl manchmal schief läuft
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