Kostenübernahme? Frage an Euch
Marlies/Hebamme
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Durch einen anderen Thread bin ich darauf gekommen, hier von Euch mal posten zu lassen, was welche Krankenkasse bei außerklinischen Geburten übernimmt.
Es besteht keine Pflicht für die jeweiligen Kasse, aber es wäre sich informativ für alle.
Es besteht keine Pflicht für die jeweiligen Kasse, aber es wäre sich informativ für alle.
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Kommentare
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welches Geburtshaus war das denn? Die haben dann sicher einen Vertrage mit der Krankenkasse, sonst ginge das gar nicht.
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Da ich gerne auch in einem Geburtshaus entbinden möchte habe ich mich schon bei meiner Krankenkasse der AOK Bayern erkundigt, in welchem Ausmaß die knapp 450€ Betriebskosten des Geburtshauses übernommen werden, habe ich folgende Auskunft bekommen:
Jede Kostenübernahme sei eine Einzelfallentscheidung und somit konnten sie mir keine 100%ig genaue Aussage geben, es wäre jedoch so, dass mindestens 370€ übernommen werden, so dass sich der restliche Betrag dann auch noch in Grenzen halten würde.
Liebe Grüße
Janina
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nun plane ich eine hausgeburt und soweit ich informiert bin, trägt meine kasse da überhaupt nichts... ;(
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"Die Kosten für die Hausgeburt können wir übernehmen, wenn die Hebamme eine Kassenzulassung hat und mit der IKK Südwest-Plus abrechnet."
Wie kann man das deuten? Bin dem nicht mehr näher nachgegangen, da die Hausgeburt mangels Hebamme bei mir leider ins Wasser fällt :???: .
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Hmmm... vielleicht meinte die Dame von der IKK eigentlich, dass die Hebamme als Hebamme zugelassen sein muss?
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Übrigens Haugeburten und auch die im Geburtshaus werden immer bezahlt. Dafür gibt es eine Gebührenordung.
Ich frage mehr nach den Betriebkosten oder Bereitschaftspauschalen.
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Also die BKK VBU zahlt für eine Entbindung im Berliner Geburtshaus die Betriebskosten von 350 € nicht mehr.
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Auch die TK übernähme Betriebskosten zu 100%.
Beide Krankenkassen hatten einen Höchstbetrag, den das hiesige Geburtshaus mit 350 Euro aber unterbietet, weshalb ich mich nicht mehr erinnere, was das für ein Höchstbetrag war.
Die TK machte folgende Einschränkung: sie rechnet nur mit Geburtshäusern ab, die im "Netzwerk der Geburtshäuser" sind. Desweiteren werden Betriebskosten nicht übernommen, wenn die Geburt schließlich in einem Krankenhaus beendet wird.
Die KKH will eigentlich auch nur zahlen, wenn die Geburt im Geburtshaus erfolgt. Es gibt aber die Möglichkeit bei guter Begründung durch die Geburtshaushebamme, dass die Betriebskosten doch noch übernommen werden, auch wenn unter der Geburt die Verlegung in ein Krankenhaus nötig geworden ist und das Kind im Krankenhaus entbunden wurde.
Die Rufbereitschaftspauschale übernehmen weder KKH noch TK.
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Wenn ich nochmal ein Baby bekomme, dann mache ich eine Hausgeburt und die kostet dann 75 €.
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Edit:Bei uns im Geburtshaus liegen die Betriebskosten innerhalb von diesen 350,- €, so dass wir nur eine Bereitschaft von 100,- € zahlen müssen.
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gruss, mveule
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in höhe von 400€.habe bei meiner hebamme eine abtretungserklärung unterschrieben-sodaß sie die komplette rechnung,betriebskosten und auch hebammenarbeit gleich selbst mit der krankenkasse abrechnet.rufbereitschaft zahle ich bei meiner hebi nicht.
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Habe heute mit meiner Kk telefoniert und folgendes ergebnis kam raus:
Die Barmer erstattet von den 450€ Betriebskosten für das Geburtshaus Bonn anteilig 400€ - also tragen wir selber 50€.
Diese Regelung gilt für die Barmer bundesweit und fällt unter Sonderregelungen/Ausnahmen im Leistungskatalog, welche etwa 2 Seiten weiter aufgelistet sind als die regulären Leistungen. Die Sachbearbeiter müssen also nur mal genauer lesen und blättern.
Bedingung ist allerdings, dass man das nächste Geburtshaus nimmt und nicht eines irgendwo etliche Km weg. Unseres ist etwa 35 km weg und das nächstgelegene. Die Hebammen werden ebenfalls über diese Sonderregelung abgerechnet. Normalerweise hat man nur 20km Wegpauschale, die übernommen werden - bei Geburtshaushebamme sinds dann 35 km.
Übrigends hilft es immer, wenn man mal die Kündigung anspricht, denn man kann auch die KK wechseln vor Geburt, wenn man eine findet, die 100% übernehmen ( z.B. einige BKK´s). am besten mal mit den Geburtshaushebammen sorechen, die kennen "ihre" KK´s am Besten.
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Von KÖNNEN und Ausnahmereglung war schon gerade gar keine Rede und in einem anderen Fall hätte man auch abgelehnet, eben weil man ja per Gesetz nicht dürfte.
Aber mir haben die 450€ nicht leid getan
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Weder die Novitas BKK noch die AOK BaWü zahlen die Rufbereitschaft meiner Hebamme bei einer Hausgeburt :flaming01: obwohl die 200 Euro + Hebammenkosten für die Hausgeburt die KK sicher günstiger kommen als eine Geburt im KH.
Deshalb werde ich diesesmal wieder ins KH gehen und meine Hebamme mitnehmen, so kann ich die Rufbereitschaftskosten mit dem verrrechnen, was mir meine eigene Zusatzversicherung für einen KH-Aufenthalt zahlt (ca. 25 Euro pro tag). 200 Euro sind für uns halt einfach viel Geld.
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Weiß jemand, ob die TK die Kosten fürs Geburtshaus immer noch übernehmen würde? Dieser Thread ist ja schon was älter, und es ändert sich ja manches...
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http://hebamme4u.net/forum/viewtopi ... highlight=
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