Vermittlungsgutschein

bearbeitet 12. 09. 2006, 16:07 in Plauderecke
Vielleicht kennt sich ja jemand aus...

hab mich heute morgen auf eine Anzeige beworben (per email), Verkäuferin Teilzeit.
Vorhin ruft mich eine Dame an, sie wäre von einer Jobvermittlung und rufe mich wegen meiner Bewerbung an. Sie meinte ich müsste mir von Arbeitsamt (bekomme ALG1) einen Vermittlungsgutschein holen.
Jetzt hat sie mir per email einen Vermittlungsvertrag geschickt den ich ausfüllen soll und mit dem Gutschein per Post ihr zuschicken soll.

Was mich jetzt irritiert ist folgender Absatz im kleingedruckten:


I. Vermittlungsgebühr

Die Vermittlungsgebühr für eine erfolgreiche Vermittlung einer Arbeitsstelle beträgt 2.000,-- € incl. MWSt und wird in 2 Raten gezahlt. Die Höhe der Vermittlungsgebühr entspricht dem vorliegenden Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit. Legt der Auftraggeber dem Vermittler einen zum Zeitpunkt der Unterschrift des Arbeitsvertrages gültigen Vermittlungsgutschein vor, ist die Vermittlung für ihn kostenfrei und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Die Vermittlungsgebühr ist gemäß § 296 Abs. 4 SGB III bis zur Zahlung durch die Agentur für Arbeit nach § 421 g Abs. 2 SGB III gestundet. Wird ein Vermittlungsgutschein übergeben, ist die Vermittlungsgebühr nur zu zahlen, wenn es sich bei dem vermittelten Arbeitsverhältnis um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich handelt. Die Vermittlungsgebühr kann auch vom zukünftigen Arbeitgeber übernommen werden.
Ist eine Vermittlung gemäß dieses Vertrages zustande gekommen und der Auftraggeber kündigt das Arbeitsverhältnis oder wird durch eigenes Verschulden vom Arbeitgeber innerhalb der ersten 6 Wochen gekündigt, so berechnet der Arbeitvermittler 25 % des Vermittlungsgutscheines als Aufwandsentschädigung.


Hab ich das jetzt richtig verstanden, zahlt das AA diese Vermittlung und auf mich kommen keine Kosten zu? Oder ist der Gutschein nur sowas wie ein Gutschein auf stundung?

Des weiteren steht noch dort wenn ich die Arbeitsstelle durch eigenes Verschulden verlieren sollte hat die Vermittlungsagentur einen Anspruch auf 25 % des Geldes von mir.

Würdet ihr euch auf sowas einlassen???

Kommentare

  • mimmi36mimmi36

    511

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo Dani,

    wenn du einen Vermittlungsgutschein bekommst, werden diese 2000 € vom AA gezahlt. Ich glaube die erste Rate, wenn du nach 6 Wochen noch dort arbeitest, die zweite Rate nach 6 Monaten. Mein Mann hatte auch einen Vermittlungsgutschein, in dem Vertrag mit der Arbeitsvermittlung stand allerdings, soweit ich mich erinnere, nichts von den 25 %, falls man selber kündigt, sondern, dass er jederzeit ohne Konsequenzen aus dem Vertrag austreten kann. Da würde ich nochmal im Arbeitsamt nachfragen, was da so üblich ist, es gibt ja nunmal leider überall schwarze Schafe.

    Hast du denn einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein? Du mußt mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet sein ALG 1 beziehen. Als Hartz-IV - Empfänger hast du keinen Rechtsanspruch, kannst aber mit Zustimmung des Arbeitsamtes trotzdem einen bekommen.

    Ich würde nichts unterschreiben, bevor ich den Vermittlungsgutschein in der Hand halte.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ja Anspruch habe ich schon, ich habe heute vormittag beim AA angerufen, die schicken mir einen zu.

    ok wenn alle Kosten dann aufs AA gehen ist ja alles in Ordnung
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