AlessioMama
532
I. Vermittlungsgebühr
Die Vermittlungsgebühr für eine erfolgreiche Vermittlung einer Arbeitsstelle beträgt 2.000,-- € incl. MWSt und wird in 2 Raten gezahlt. Die Höhe der Vermittlungsgebühr entspricht dem vorliegenden Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit. Legt der Auftraggeber dem Vermittler einen zum Zeitpunkt der Unterschrift des Arbeitsvertrages gültigen Vermittlungsgutschein vor, ist die Vermittlung für ihn kostenfrei und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Die Vermittlungsgebühr ist gemäß § 296 Abs. 4 SGB III bis zur Zahlung durch die Agentur für Arbeit nach § 421 g Abs. 2 SGB III gestundet. Wird ein Vermittlungsgutschein übergeben, ist die Vermittlungsgebühr nur zu zahlen, wenn es sich bei dem vermittelten Arbeitsverhältnis um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich handelt. Die Vermittlungsgebühr kann auch vom zukünftigen Arbeitgeber übernommen werden.
Ist eine Vermittlung gemäß dieses Vertrages zustande gekommen und der Auftraggeber kündigt das Arbeitsverhältnis oder wird durch eigenes Verschulden vom Arbeitgeber innerhalb der ersten 6 Wochen gekündigt, so berechnet der Arbeitvermittler 25 % des Vermittlungsgutscheines als Aufwandsentschädigung.
Neu hier? Registriere dich kostenlos, um mit anderen Eltern zu tauschen.
Kommentare
511
wenn du einen Vermittlungsgutschein bekommst, werden diese 2000 € vom AA gezahlt. Ich glaube die erste Rate, wenn du nach 6 Wochen noch dort arbeitest, die zweite Rate nach 6 Monaten. Mein Mann hatte auch einen Vermittlungsgutschein, in dem Vertrag mit der Arbeitsvermittlung stand allerdings, soweit ich mich erinnere, nichts von den 25 %, falls man selber kündigt, sondern, dass er jederzeit ohne Konsequenzen aus dem Vertrag austreten kann. Da würde ich nochmal im Arbeitsamt nachfragen, was da so üblich ist, es gibt ja nunmal leider überall schwarze Schafe.
Hast du denn einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein? Du mußt mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet sein ALG 1 beziehen. Als Hartz-IV - Empfänger hast du keinen Rechtsanspruch, kannst aber mit Zustimmung des Arbeitsamtes trotzdem einen bekommen.
Ich würde nichts unterschreiben, bevor ich den Vermittlungsgutschein in der Hand halte.
532
ok wenn alle Kosten dann aufs AA gehen ist ja alles in Ordnung