Frage zum Kinderzuschlag

AnonymousAnonymous

59,500

bearbeitet 10. 01. 2007, 01:09 in Babyprodukte
Hallo,

vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen, und zwar geht es um den Kinderzuschlag. Das ist nicht der Zuschlag, den man von der Kindergeldgasse bekommt, sondern der Zuschlag, der im Öffentlichen Dienst gezahlt wird, wenn man Kinder hat.

Mein Ex-Mann und ich haben den versehentlich beide erhalten für ein paar Monate und jetzt gibt es Kuddelmuddel.

Wem steht der denn zu? Der, bei dem die Kinder leben? Der das Kindergelt bekommt? Ich hab auch im Internet nichts gefunden. Unsere Arbeitgeber wissen das auch nicht so genau, hm, vielleicht ist ja hier jemand schlauf.

Viele Grüße

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo

    Kann es einfach sein das ihr 2x Kindegeld bekommen habt? Im Öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit dsa Kindergeld auch vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen und nicht von der Kindergeldkasse.

    Wir wurden damals gefragt von wem wir das Kindergeld haben wollen. Wenn das doppelt gezahlt wurde müßt ihr es wohl zurüfckzahlen..
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hi Anja,

    nein, das Kindergeld bekomme ich, das kommt ja von der Familienkasse, aber es gibt im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes wohl noch den ein oder anderen Zuschlag, z.B. Ortszuschlag und eben auch einen Kinderzuschlag, wenn man Kinder hat. Wir müssen wahrscheinlich zurückzahlen, aber es ist jetzt noch die Frage, wem der überhaupt zugestanden hat und vor allem, wer in in Zukunft bekommt.
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    So weit ich mich erinnere, bekommt derjenige das Geld, bei dem das Kind lebt. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass das so in dem Antrag stand ...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also da es hier nicht um das Kindergeld sondern den Zuschlag geht, den man im öffentlichen Dienst bekommt, gehe ich mal davon aus, das wenn ihr beide "zufällig" im öffentlichen Dienst arbeitet auch beide diesen Zuschlag bekommt, das ist ja ein Zuschlag, der vom AG bezahlt wird, aber sicherheitshalber würde ich das mal nicht ausgeben und vorher nachfragen.

    Beim Kindergeld bekommt der der gewählt wurde das Kindergeld ausgezahlt, aber wenn das z.B. die Frau ist und der getrennt lebende Mann zahlt Unterhalt, darf er das halbe Kindergeld vom Unterhalt abziehen, denn eigentlich steht jedem die Hälfte zu. Aber das ist ja hier nicht das Thema.
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