Anwaltslogik

bearbeitet 24. 02. 2007, 11:37 in zu unserem Vergnügen
Zeugenbefragung eines Gerichtsmediziners durch einen Anwalt (echt so geschehen):

A = Anwalt

G = Gerichtsmediziner


A: Erinnern sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?

G: Die Autopsie begann um 8.30 Uhr.

A: Mr. D. war zu diesem Zeitpunkt tot?

G: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich,

warum ich ihn autopsierte.







...und es geht noch weiter:



A: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den Puls

gemessen?

G: Nein

A: Haben sie den Blutdruck gemessen?

G: Nein

A: Haben sie die Atmung geprüft?

G: Nein

A: Ist es also Möglich das der Patient noch am Leben war, als

sie ihn autopsierten?

G: Nein

A: Wie können sie so sicher sein, Doktor?

G: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.

A: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?

G: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als

Anwalt praktizierte.


Letztere Aussage hat den Doktor wohl eine saftige Strafe gekostet. Es dürfte ihn aber nicht allzusehr geschmerzt haben ;-) .

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