Kind ist krank- Anspruch auf bezahltes Frei??

rajenriverrajenriver

4,287

bearbeitet 31. 01. 2011, 21:48 in Recht und Behörden
Hallo, Annika hats richtig erwischt. Sie hat Fieber, bekommt schlecht Luft, alles sitzt richtig zu bei ihr. Sie hat kaum geschlafen und ich auch nicht...Habe erst heute Mittag einen Termin bekommen beim KiA. Morgen müsste ich eigentlich arbeiten. Wie ist das denn nun? Bekomm ich nun irgendwie Geld, weil ich nicht arbeiten kann oder ist das dann unbezahlter Dienst? Im Netz finde ich dazu nur, das man Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse hat. Der Arbeitgeber muss nur zahlen, wenn er nichts im Arbeitsvertrag gereglt hat. Im AV finde ich aber keine einzige Klausel für diesen Fall...

Kommentare

  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Man hat doch 10 Tage, die man für "Kind krank" verwenden kann, dann bekommt man eben eine Krankschreibung.

    Alles was drüber ist, fällt wohl unter unbezahlt frei, denk ich.


    LG
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    soweit ich das nun gelesen habe, bekommt man 10 Tage. Die aber auch nicht vom AG sondern als Krankengekd von der Kasse...Hmm, frag einfach später den KiA mal...Oder weiss hier jemand mehr? Wie macht ihr dass denn immer so??
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo,

    erst mal gute Besserung für die kleine Maus!

    Die HP der Barmer sagt dazu folgendes:
    Können Eltern wegen der Versorgung ihres erkrankten Kindes nicht arbeiten, und kann auch keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind betreuen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einem der beiden Elternteile Krankengeld. Der Anspruch besteht, wenn das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Für jedes versicherte Kind stehen bis zu 10 Kinderkrankentage im Jahr zu (für Alleinerziehende bis zu 20). Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch auf Krankengeld ruht bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das Krankengeld entspricht dabei dem Betrag, der bei der Arbeitsunfähigkeit des beantragenden Elternteils zu zahlen wäre.

    So kenne ich das auch von anderen: Du lässt dir beim KiA einfach eine 'Kinderkrankschreibung' geben, reichst sie beim AG und deiner KK ein und gut is... Ich glaube auch, das ist in jedem Fall eine Kassenleistung, genau wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall... Voraussetzung ist nur, dass du und die Kleine gesetzlich versichert seid. Bei uns geht das nämlich leider nicht, weil Söhnchen privat und ich gesetzlich versichert bin... grmf...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    10 tage/jahr pro elternteil, die mit kinderkrankenpflegegeld von der GKV gezahlt werden.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Und die 10 Tage des Partners kann man sich ueberschreiben,haben wir gerade gemacht.
    Wurde ja sonst schon gesagt..Bescheinigung von Kia,Kopie davon zu ag,Bescheinigung hinten ausfüllen und zu kk.
    Krankenpflegegeld ist aber weniger als das Gehalt!
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Wie schon geschrieben, stehen jedem Elternteil 10 Tage pro Kind zu, dein Partner kann dir ggf. die Tage übertragen, Alleinerziehende haben automatisch 20 Tage.
    Du bekommst eine "Kinderkrankmeldung" vom Kinderarzt, dies leitest du an deine AG (ggf. Personalabteilung) weiter, ich glaube, du mußt noch die Rückseite ausfüllen. So wie ich es weiß, bekommst du dann für die Tage kein Geahlt aber den Betrag von der KK, und zwar von der KK des KINDES. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber so habe ich es bei meinen Mitarbeiterinnen mit bekommen.
    Eine Kollegin hatte es ganz schlecht getroffen, ihr Sohn war über ihren Mann bei der Army versichert und bekam kein Geld für die Zeit...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    OT:
    beide kinder sind bei uns privat versichert. wenn man das nicht anderweitig bzw. zusätzlich absichert, bekommt man auch nichts :sad:. ich habe mich dann damals selbst krank schreiebn lassen, denn 400,- € weniger im monat können sehr weh tun.
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Franziska, echt?? Oh, wir wollen Henri nämlich auch über meinen Freund privat versichern lassen. Wie kann man das zusätzlich absichern, weißt du das?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    auch ein henri :cool:. nee, ich weiß das leider nicht (ich bin on solchen sachen sooo schlecht :oops: ), aber frag`doch mal bei der PKV deines freundes nach.
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Das werde ich tun und jaaa auch ein Henri (Henri Georg), Name steht schon lange fest...mir fiel erst später auf, dass du einen Henry hast ;-) Der Name ist einfach schön!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ja, ein wirklich schöner name :sunny:
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    engelchen78 schrieb:
    Franziska, echt?? Oh, wir wollen Henri nämlich auch über meinen Freund privat versichern lassen. Wie kann man das zusätzlich absichern, weißt du das?

    Ja, so ist bei uns ja auch, ich gesetztlich, Kind muss privat bei meinem Mann versichtert sein, keine Kinderkranktage... ist wirklich ne fiese Reglung, ich glaube aber nicht, dass sich das irgendwie 'absichern' lässt. Aber falls jemand was weiß, ich freue mich über jeden Tipp :-)
    Mir wäre nur eingefallen, dass Kind eben doch gesetzlich mitzuversichern und die Privatleistung zusätzlich abzuschließen... aber das geht bei uns eben nicht, wg. Beitragsbemessungsgrenzüberschreitungsgedöns... :roll:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ich glaube aber nicht, dass sich das irgendwie 'absichern' lässt. Aber falls jemand was weiß, ich freue mich über jeden Tipp :-)
    gut mäglich, dass es da nichts anderes gibt. ich bin da wirklich nicht so fit. mir war nur so als ob mein mann mal sowas gesagt hätte. darum also keine gwähr ;-)
    Mir wäre nur eingefallen, dass Kind eben doch gesetzlich mitzuversichern und die Privatleistung zusätzlich abzuschließen... aber das geht bei uns eben nicht, wg. Beitragsbemessungsgrenzüberschreitungsgedöns...
    ja, bei uns ist das auch das problem.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Jo, hab die Bescheinigung bekommen. Muss sie zu meiner KK geben. Hatte extra noch nachgefragt. Mein AG braucht sie nicht, die wissen so bescheid...

    Danke!
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    @ Fraziska und Sophie, ich habe unseren Debeka Mann mal angeschrieben. Gebe euch Bescheid, wenn ich was raus finde. Wir könnten rein theoretisch Henri über mich versichern. Ab dem Moment der Heirat aber nicht mehr...
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Vielleicht müßte man ein extra Thema aufmachen: privat versichert pro und contra...
    Ich war bis zum Ende meines Stuidums über meinen Vater privat versichert und merke nun einen deutlichen Unterschied zur gesetzlichen Versicherung, auch wenn ich sämtliche Zusatzversicherungen habe...
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    OT:
    beide kinder sind bei uns privat versichert. wenn man das nicht anderweitig bzw. zusätzlich absichert, bekommt man auch nichts :sad:. ich habe mich dann damals selbst krank schreiebn lassen, denn 400,- € weniger im monat können sehr weh tun.

    Bei uns läuft das völlig formlos ... wenn's weniger als 3 Tage sind, rufe ich einfach bei der Arbeit an und sage Bescheid, dass mein Kind krank ist ... die regeln das irgendwie. Bei uns sind auch die Kinder über meinen Mann privat versichert. Ich nehme an, mein AG macht das dann so, als wäre ich krank ...
    Hab ich aber bisher nur 1x für einen Tag in Anspruch nehmen müssen ...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    je nach arbeitsvertrag braucht man für 3 tage ja auch noch nicht immer zwingend eine AU-bescheinigung. daher kann das schon sein, dass du das so über deinen AG so regeln kannst. nur sind die kinder ja häufig länger krank, wenn es sie richtig erwischt und dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das dann so ohneweiteres geht :traurig41:.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Einen Tag hätte ich auch so bekommen, aber Annika hat Pseudokrupp plus MOE :thumbdown: :sad: Da bracuen wir einige Tage bis sie überm Damm ist. Sind nur knapp einer Einweisung entkommen...
    Bei uns muss man auch am ersten Tag der krankheit eine AU haben...
  • HappinessHappiness

    3,241

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Oh je :sad: .
    Dann Gute Besserung deiner Kleinen :tröst:


    LG
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja, gute Besserung Raje!!

    @Snoopy, da kannst du dich glücklich schätzen, das geht bei uns nicht so unbürokratisch...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    gute besserung!
  • engelchen78engelchen78

    1,756

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    @ Franziska und Sophie: habe gerade diese Antwort von unserem Debeka Mann bekommen

    "Nach § 45 SGB wird der Verdienstausfall
    nur für gesetzlich Krankenversicherte Kinder bzw. deren Eltern
    gezahlt. Hier könnten wir ein Krankenhaus-tagegeld absichern. Dies
    zahlt jedoch nur bei einem KH-Aufenthalt des Kindes."

    Puh, das ist ja wirklich bescheiden!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ah, okay, dann war das das, was ich meinte :???:
  • sopie74sopie74

    2,615

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja, hatte ich mir schon fast gedacht... Ich hab mich halt damit abgefunden, es gibt ja - theoretisch - noch die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ist zwar ärgerlich wegen der Kohle, aber zumindest ist jeder AG verpflichtet, einen wegen eines Kranken Kindes freizustellen...
    Das war hier GsD noch nicht nötig, ich hab dann Überstunden abgebaut oder auch mal Urlaub genommen. Meist konnte aber Schwiemu anreisen und den Knirps, sobald er nicht mehr ganz so elendiglich war, übernehmen... Geht alles ;-)
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    je nach arbeitsvertrag braucht man für 3 tage ja auch noch nicht immer zwingend eine AU-bescheinigung. daher kann das schon sein, dass du das so über deinen AG so regeln kannst. nur sind die kinder ja häufig länger krank, wenn es sie richtig erwischt und dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das dann so ohneweiteres geht :traurig41:.

    Keine Ahnung, meine Kinder haben noch nie länger als 2 Tage am Stück im Kindergarten fehlen müssen (und dann war der 2. Tag meistens auch nicht mehr zwingend notwendig) ... ich glaube, insgesamt hat Joelle in den 2,5 Jahren jetzt 4 Fehltage im Kindergarten ... wir haben da echt Glück, die sind fast nie krank!

    Ja, bis 3 Tage reicht bei mir, dass ich einfach Bescheid sage ... erst darüber brauche ich eine Bescheinigung. Ich dachte, das wäre überall so :scratch.:
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Bei mir ist das nur bei Krankheit von mir so. Bleib ich wegen der Kinder daheim, muss ich die AU-B schon am ersten Tag vorlegen.
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also bei uns ist es auch so, ich kasse, mein mann privat. die kinder waren aber immer über mich versichert. mein man ist beamter und erst ab einer bestimmten bemessungsgrenze - sprich einkommen - müssen die kinder über ihn versichert werden. gott sei dank, bekommt mein mann auch die 10 Tage von seinem ag. denn die 10 tage kann man sich nur überschreiben lassen wenn beide bei einer gesetzlichen kasse sind.
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