Sorgerecht...

bearbeitet 5. 02. 2006, 01:00 in Plauderecke
Hallo,

weiß zufällig jemand, wie man am geschicktesten vorgeht um das alleinige Sorgerecht zu beantragen?

Also der Kindvater meiner Söhne hat sich jetzt schon wieder seit ca. 1 Jahr nicht mehr gemeldet. :flaming01: Eigentlich hätte ich nichts dagegen, wenn er sich um die beiden mal kümmern würde, aber er macht es einfach nicht. Sogar der Richter bei der Scheidung hat ihm nahe gelegt es zu machen, dann kommt er 3x und dann wieder nichts. Das schlimmste ist er erzählt dann so toll, das er kein Geld für die Fahrtkosten hat (er wohn 80 km weit weg) und das er ja ach so Arm ist, obwohl ich weiß, das er schwarz Arbeitet. Naja Unterhalt zahlt er natürlich auch nicht, aber das ist ein anderes Thema.

Da hat mir sogar der Richter gesagt, das ich die Kinder mal die weite Strecke fahren soll, okay, zum Kindswohl habe ich das dann auch mal gemacht, aber nicht mal das bringt etwas.

Zudem hat er noch 3 weitere Kinder, 2 aus erster Ehe und 1 uneheliches da war er erst 19 Jahre. Gestern rief seine Ex Frau an und fragte nach seiner aktuellen Telefonnummer, scheinbar ist er jetzt noch nicht mal mehr zu erreichen. Ich weiß noch nicht mal wo er wohnt. Wie soll man da gemeinsames Sorgerecht ausüben? Jetzt brauchte ich für die Einschulung eigentlich seine Unterschrift, gott sei Dank haben die in der Schule nicht nachgefragt warum diese auf dem Formular fehlt.

Naja und irgendwie möchte ich wenigstens das alleinige Sorgerecht. Am liebsten wäre es mir, wenn er die Jungs nun nicht mehr sehen dürfte, wenn er dann nach Monaten wieder auftaucht sind die beiden ganz durcheinander.

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo Katrin,

    um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, musst du zwingend einen Anwalt aufsuchen. Die Tatsache, dass er nicht auffindbar ist, ist ein Grund :arrow: es könnten ja überlebensnotwendige Entscheidungen anstehen, die normalerweise von beiden getroffen werden müssten. Da du für so eine Entscheidung aber sehr gut argumentieren musst, kann ich dir nur eindringlichst ans Herz legen, einen Familienrechtler aufzusuchen, der die entsprechenten Tipps und (legalen) Tricks kennt.

    Was dein Ansinnen betrifft, deinem Ex die Kinder komplett vorzuenthalten, stehen deine Aussichten mehr als schlecht, er hat auch ohne Sorgerecht das Besuchs- und Umgangsrecht...

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ach so, ich wäre jetzt erst mal zum Jugendamt gegangen, okay, dann nehme ich besser einen Anwalt.

    Also seine Ex hat es irgendwie geschafft, das er die Kinder gar nicht mehr sehen darf, aber ich stehe ihr nicht so nahe, das ich sie fragen würde, wie sie es geschafft hat :roll:

    Ich meine da er ja sowieso nicht kommt ist es ja auch letztendlich egal ob er kommen darf oder nicht. Aber meine Söhne werden älter und kennen ihn ja fast gar nicht mehr, muss ich die wirklich einem für sie fast Fremden mitgeben?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Ich meine da er ja sowieso nicht kommt ist es ja auch letztendlich egal ob er kommen darf oder nicht. Aber meine Söhne werden älter und kennen ihn ja fast gar nicht mehr, muss ich die wirklich einem für sie fast Fremden mitgeben?
    Ja, du als Mutter bist sogar verpflichtet, ihm die Kinder "zuzuführen" und den Umgang zu ermöglichen, selbst wenn er sich Jahre nicht mehr hat blicken lassen. Wenn du das nicht möchtest, musst du das ebenfalls gerichtlich durchsetzen. Um hier aber Recht zu bekommen, müssen schon sehr schwer wiegende Gründe vorbringen. Seine (lange) Abwesenheit ist i. d. R. kein Grund. Dies als Grund vorzubringen führt normaleweise nur dazu, dass du ihm, wenn er es denn irgendwann tatsächlich möchte, die Kinder unter Aufsicht des Jugendamtes in Räumen des Jugendamtes zuführen musst. Nur das wäre für mich als Mutter das Letzte, so dermaßen in die Mühlen der Behörden zu kommen und unter Beobachtung zu stehen (meine persönliche Meinung, ich habe aber eine ausgeprägte Aversion, seit ich selbst einmal in diese Mühlen geraten bin).

    :byebye01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ist er auch zu irgendetwas verpflichtet, oder hat er nur Rechte? Ich habe ja Jahrelang versucht ihm die Kinder "zuzuführen" aber leider waren sämtliche Ansätze bisher Fehlversuche. Gut von mir aus mit dem Jugendamt, dann sehen die wenigstens, das er völlig unzuverlässig ist :???:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Ist er auch zu irgendetwas verpflichtet, oder hat er nur Rechte? Ich habe ja Jahrelang versucht ihm die Kinder "zuzuführen" aber leider waren sämtliche Ansätze bisher Fehlversuche.
    Rein theoretisch hat er die Pflicht, sich nach seinen Möglichkeiten um seine Kinder zu kümmern. Aber hier ist die Theorie sehr grau. Eigentlich wäre er "verpflichtet", Unterhalt zu leisten, aber wenn er schwarz arbeitet, sieht es schlecht aus. :traurig04:
    Gut von mir aus mit dem Jugendamt, dann sehen die wenigstens, das er völlig unzuverlässig ist :???:
    Das würde ich mir gut überlegen, denn der Schuss kann sehr schnell nach hinten los gehen. Ich habe aus der Zeit meiner Selbsthilfegruppe auf bundesdeutsche Verhältnisse überproportional viele Probleme mit nordrheinwestfälischen Jugendämtern gesehen. Da sind z. B. Mütter hilfesuchend zum Amt gegangen und waren schlußendlich selbst die Gestraften, weil die Ämter "zum Kindswohl" die Kinder von der Mutter entfernt haben, obwohl objektiv keine Gründe vorlagen.

    Warum hältst du so am Jugendamt fest und gehst nicht besser den zivilrechtlichen Weg? Zum einen arbeiten Jugendämter diesbezüglich erheblich langsamer als Anwälte und zum anderen hast du zivilrechtlich mit einem Anwalt viel bessere Möglichkeiten.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Gisela schrieb:
    Das würde ich mir gut überlegen, denn der Schuss kann sehr schnell nach hinten los gehen. Ich habe aus der Zeit meiner Selbsthilfegruppe auf bundesdeutsche Verhältnisse überproportional viele Probleme mit nordrheinwestfälischen Jugendämtern gesehen. Da sind z. B. Mütter hilfesuchend zum Amt gegangen und waren schlußendlich selbst die Gestraften, weil die Ämter "zum Kindswohl" die Kinder von der Mutter entfernt haben, obwohl objektiv keine Gründe vorlagen. .

    :shock: Okay, das überzeugt!! Aber mischt sich das Jugendamt nicht immer mit ein? Ich dachte die müssen da dann auch berichten?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Mein Anwalt meinte vor kurzem, dass alles zivilrechtlich ginge, weil ich ihn auch auf das Jugendamt ansprach. Aufgrund der Änderungen des Kindschaftsrechts ist es wohl nicht mehr automatisch so, dass zu allen Entscheidungen Gutachten von Jugendamtsmitarbeitern eingeholt werden müssen, da es keine Pflegschaft von Amts wegen mehr gibt.

    Detaillierte Infos und vor allen Dingen Empfehlungen, die auf euch zugeschnitten sind, hat der Anwalt parat. Achte aber bitte darauf, wenn du einen aufsuchst, dass es ein richtiger Familienrechtler ist, sonst bist du hinterher genau so schlau wie vorher. :traurig04:

    Ich habe mich nach eingehenden Gesprächen mit meinem Anwalt übrigens gegen eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts entschieden. Das einzige Problem, das rein theoretisch entstehen könnte, wäre die Beantragung eines Kinderausweises. Weil dazu die Unterschriften beider Elternteile nötig ist. Aber dieses Problem hättest du auch, wenn du das alleinige Sorgerecht hast. Alle anderen Entscheidungen wie Schulbesuch, Operationen etc. kann ich allein treffen. Selbst in meinem Todesfall würden die Kinder nicht automatisch dem Vater zugewiesen, wenn meine Kinder lieber bei ihrem Stiefvater bleiben würden und er das auch möchte. Meine Überlegungen damals entstanden auch aus Wut und Hass dem Ex gegenüber, aus heutiger Sicht gibt es für uns keine objektiven Gründe, die gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen.

    Was ist überhaupt der Hauptgrund für deine Überlegungen, wenn du deine Emotionen außen vor läßt?

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Gisela schrieb:
    Ich habe mich nach eingehenden Gesprächen mit meinem Anwalt übrigens gegen eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts entschieden. Das einzige Problem, das rein theoretisch entstehen könnte, wäre die Beantragung eines Kinderausweises. Weil dazu die Unterschriften beider Elternteile nötig ist. Aber dieses Problem hättest du auch, wenn du das alleinige Sorgerecht hast. Alle anderen Entscheidungen wie Schulbesuch, Operationen etc. kann ich allein treffen. Selbst in meinem Todesfall würden die Kinder nicht automatisch dem Vater zugewiesen, wenn meine Kinder lieber bei ihrem Stiefvater bleiben würden und er das auch möchte. Meine Überlegungen damals entstanden auch aus Wut und Hass dem Ex gegenüber, aus heutiger Sicht gibt es für uns keine objektiven Gründe, die gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen.

    Was ist überhaupt der Hauptgrund für deine Überlegungen, wenn du deine Emotionen außen vor läßt?

    Also zum größen Teil Entäuschung, das er sich nicht um sie kümmert und sich nicht für sie intressiert. Und eben auch, das ich u.U. sein Einverständnis brauche. Und auch diese Angst, wenn mir mal was passiert, das er sie dann bekommt. Das wäre echt nicht gut für die beiden.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Also zum größen Teil Entäuschung, das er sich nicht um sie kümmert und sich nicht für sie intressiert. Und eben auch, das ich u.U. sein Einverständnis brauche. Und auch diese Angst, wenn mir mal was passiert, das er sie dann bekommt. Das wäre echt nicht gut für die beiden.
    Da hast du aber eben deine Emotionen nicht außen vor gelassen. ;-)

    Deine Ängste sind verständlich und nachvollziehbar, aber nicht wirklich begründet. Gerade in der Situation, wenn dir etwas passieren, sprich du sterben würdest, wird bei den Kindern sehr genau hinterfragt, was ein Wechsel bzw. Herausreißen aus der neuen Familie für Konsequenzen für deine Kids hätte. Bei dieser Entscheidung wird genau geprüft, wo die Kinder den überwiegenden Teil ihrer Zeit verbringen, wie das Verhältnis z. B. zum Stiefvater ist, welche Bindung zum leiblichen Vater besteht und vieles mehr.
    Du hast jedoch bereits im Vorfeld die Möglichkeit, diese Entscheidung mit zu beeinflussen, wenn du eine Verfügung schreibst, was mit den Kindern nach deinem Tod passieren soll. Diese wird bei einer Entscheidung auch mit einbezogen. So etwas geht vollkommen formlos und sollte am Besten handschriftlich erfolgen und wie ein Testament aufbewahrt werden.

    Geh mal etwas in dich und überlege dir, ob du dir diesen Stress tatsächlich antun willst, nur um etwas mehr Pseudorechte als jetzt zu haben.

    :byebye01:

    Gisela
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    gisela, woher weißt du, daß daß du außer bei der sache mit dem kinderausweis alle entscheidungen allein treffen kannst? hast du das speziell so ausgemacht? ich dachte, ich könne noch nicht mal geld vom sparbuch meiner tochter abheben, wenn sich die sparkasse querstellt? und im kindergarten wird auch immer nach den eltern gefragt, wenn es ein gemeinsames sorgerecht gibt. da bin ich immer im zwiespalt, weil es keinem auffallen würde, gäbe ich meinen mann an, luise hat ja auch seinen namen annehmen dürfen, aber ich machs nicht, weil es so ja nicht stimmt... .

    das mit der verfügung ist ein guter tip!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ich muss mich mal erkundigen, wie die Fachbezeichnung für diese alleinigen elterlichen Entscheidungen heißt. Bei uns war es z. B. so, dass noch nie irgendjemand nach dem Vater gefragt hat und das obwohl die Kinder einen anderen Familiennamen als ich haben. Nicht einmal bei den Operationen letztes und dieses Jahr wurde nachgefragt... Und warum sollte ich ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich den Vater nicht mit angebe, wo seine Unterschrift nicht zwingend erforderlich ist? :gruebel01:

    :byebye01:

    Gisela
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    aha, sag mal bescheid, wenn du es weißt, das wäre sehr nett. danke ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Wenn ich das noch mal hochschieben darf, vom Jungendamt wurde mir jetzt angeboten, das die das mit in die Hand nehmen. Er hat sich jetzt über zwei Jahr nicht gemeldet, ich weiß nicht mal wo er wohnt.

    Und ich bin es satt, z.b. bei der Schulanmeldung, wer ist der Vater, wo wohnt er meine Antwort, weiß ich nicht. Wer wird schief angekuckt wie sonst was, ich weil ich nicht weiß wo der Vater meiner Kinder wohnt.

    Der nächste Kinderausweis steht in ein paar Monaten auch an... den kann ich ohne den Werten Herren nicht beantragen. Und mit der Bank das stimmt auch, ich kann nicht mal einen Sparvertrag oder ein Sparbuch anlegen für die beiden.

    Ich habe Lukas gefragt, er will seinen Vater auch nicht mehr sehen :???: na das ist er selber schuld.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also ich kann ja mal aus sicht der verheirateten beitragen.
    Also Felix operiert werden mußte reichte auch meine Unterschrift.
    Wäre anders gar nicht gegangen Ich war mit Felix in Freiburg Roland in Karlsruhe.
    BEi der Sparkasse darf ich selbstverständlich alleien auf das Sparbuch von Felix zugreifen.

    NUR beim Ausweiß mußten wir beide utnerschreiben.

    Also warum sollte für geschiedene mit gemeinsamen Sorgerecht andere Regeln gelten als für verheiratete die mit dem Kind im gemeinsamen HAushalt leben?
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Weil verheiratete im selben Haus dem Partner öfter erzählen, was ansteht und was gemacht wird?

    Davon kann man bei geschiedenen Leuten nicht ausgehen! Deswegen erst Zustimmung um sicher zu gehen, dass der andere Bescheid weiß - ist doch logisch, oder?
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Anke121 schrieb:
    Deswegen erst Zustimmung um sicher zu gehen, dass der andere Bescheid weiß - ist doch logisch, oder?

    und was ist mit einem expartner, 1 1/2 std. autostunden entfernt lebend, verheiratet inzwischen, der sich 2 x im jahr meldet und dann meint, unterschriften für einen kinderausweis aus willkür nicht zu geben?
    eine grobe sorgerechtsverletzung ist das wahrscheinlich nicht, deshalb behält er auch das sorgerecht. aber ein bißchen macht ausspielen bereitet genugtuung. :roll: .
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    @ anke121:
    Und was ist mit verheirateten die mit dem Kind in einem Huashalt leben udn bei denen z:B der Vater öfter mal Dienstlich für ein paar Wochen nicht da ist ?

    Im GEgensatz dazu z:B geschieden Paare mti gemeinsamen Sorgerecht ide nur 3 Straßen auseinander wohnen udn die Kidner pendeln könne nwie sie wollen?

    warum soll es da einen Unterschied geben?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Anja, es geht doch darum, dass der geschiedene Mann und sorgeberechtigte Vater aus Schikane oder Desinteresse bei alltäglichen Angelegenheiten seine Zustimmung verweigert.

    Was hat dieser Mann davon, wenn er seine Unterschrift für einen Reisepass verweigert oder nicht damit einverstanden ist, dass ein Sparbuch für das Kind eröffnet wird?

    Ich habe noch keinen Mann erlebt, der mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist und zusammen lebt, dass dieser notwendige Unterschriften (s. o.) verweigert. :traurig04:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Abholen schon, wenn Du es gemeinsam beim Anlegen so festgelegt hast, aber anlegen nur mit beiden. Musste Dein Mann da nicht mit?
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    @Gisela @Sonnenbluem :Darum geht es mein MAnn mußte gar nicht dafür unterschreiben. Weder für das Sparbuch noch für die OP.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    @ Gisela verweigern würde er es glaub ich nicht, mein Problem ist das er schlicht unerreichbar ist...
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Iris, wenn dein Ex auch für die Behörden unauffindbar ist, geh zum Anwalt und stelle den Antrag, dass ihm das Sorgerecht in Abwesenheit entzogen wird. Dazu musst du aber gute Gründe anbringen, seine Abwesenheit und fehlende Unterschrift auf dem Kinderausweis-Antrag allein ist keine Begründung, dann musst du eben für alles, wo er mit unterschreiben müsste, eine einstweilige Verfügung erwirken.

    @Anja: OP sehe ich ja noch ein, ich habe hier für meine zwei auch immer allein unterschrieben. Aber was Taschengeldkonto und Sparbücher betrifft, sind die Banken eigentlich gesetzlich verpflichtet, von beiden sorgeberechtigten Eltern die Unterschrift einzuholen. Dir kanns wurschd sein, aber wenn in der Bank ein Revisor unterwegs ist und die Unterlagen prüft, haben die Herrschaften dort die ABC-Karte gezogen. :traurig04:
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