Ihr kennt euch doch immer so gut aus ;-)
Also ich würde gerne wieder arbeiten.
Momentan bekomme ich Erziehungsgeld.
Wenn ich einen 400-, Euro Job annehme kommt das Erz.g. dazu, richtig?
Wie ist das bei Teilzeit? Fällt das das Erz.g. auf jeden Fall weg, kommts auf die Stunden die man arbeitet an oder auf den Verdienst?
Kommentare
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Ich hab mal gegoogelt und das hier gefunden:
Fragen zum Erziehungsgeld (und zu vielen anderen Themen) beantworten übrigens seit August 2003 auch Mitarbeiter des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am eigens dafür eingerichteten Servicetelefon unter der Nummer 01801 90 70 50. Das Servicetelefon steht Ratsuchenden von Montag bis Donnerstag, 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Verfügung.
Die müßten es ja ganz genau wissen ;-)
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google mal nach dem Stichwort "Erziehungsgeldrechner", gleich der erste Link "Versorgungsverwaltung-MV" hat einen Onlinerechner, damit kannst Du prüfen, wieviel Du verdienen kannst, um noch Erziehungsgeld zu bekommen. Ich habe meine Arbeitszeit entsprechend angepasst, damit ich wenigstens 6 Monate etwas bekommen, ab dem 7. ist bei den meisten ja ohnehin nichts mehr drin durch die wahnsinnig "hohen" Verdienstgrenzen.
Arbeiten darfst Du bis zu 30 Stunden die Woche um noch Anspruch zu haben. Aber damit dürftest Du dann ja zumindest ab dem 7. Monat auch keinen Anspruch mehr haben (kommt natürlich auf das Entgelt an, aber bei 30 Stunden sollten ja dann doch mehr als 16000 Euro im Jahr zusammenkommen).
Gruß
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Das Geld wird mit angerechnet.
Außerdem habe ich bei meinem Mann noch einen 400€ Job, der wird nicht mit eingerechnet.
Ob jetzt nur nicht, weil es ein Zweit-Job ist, das weiß ich leider nicht.
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Anders wenn man auf Steuerkarte nebenbei arbeitet, dann wird es dazu gerechnet.