Tagesmutterzuschuss?

bearbeitet 9. 03. 2005, 18:14 in Plauderecke
Hallihallo und einen schönen Abend!
Ich hab seit heute einen 400 Euro Job.
Jetzt weiß ich nicht ganz, muß ich das melden, also da wo ich Erziehungsgeld bekomme oder nicht?
In der Zeit in der ich Arbeite (2 mal die Woche 5-7 Stunden) passt die SchwiMu auf. Ich hab gehört es gibt so einen Tagesmutter Zuschuss, also das sie (auch arbeitslos) auch bißchen Geld bekommt. Wo muß ich mich da befragen, weiß vielleicht jemand Bescheid darüber?

Kommentare

  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ich glaube der Erziehungsgeldstelle müssen nur versicherungspflichtige Jobs gemeldet werden, ein 400 EUR-Minijob fällt da glaub ich nicht rein.
    Ich würde denen nix melden, woher sollen die denn davon erfahren?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    bei uns läuft das mit den tagesmüttern übers jugendamt! würde mich dort mal erkundigen! 400 sollen nicht angerechnet werden war zumindestens vor einem jahr so!
  • DesdemonaDesdemona

    956

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Du kannst deine Schwiegermutter nicht als Tagesmutter anstellen, ich meine offiziell Tagesmutterzuschuss anmelden, wg. dem Verwandschaftsverhältnis. Dh es wäre nur ein Freundschaftsdienst und wird nicht vom Amt bezahlt.
  • MorganaMorgana

    244

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo!

    Bei unserem Jugendamt ist das schon möglich, dass Du die Schwiegermutter als Tagespflegeperson angibst und für diese auch einen Zuschuss erhälst. Allerdings würde ich schon zu Deinem örtlich zuständigen Jugendamt mich erkundigen, wie das dort gehandhabt wird.


    Gruß
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also den 400 EUR Job musste ich angeben, habe aber nichts abgezogen bekommen. Mit der Tagesmutter kenne ich mich nicht aus, ich weiß nur, das man eine bekommen kann, ich glaube das waren damals 5DM die Stunde. Allerdings müsste dann Deine Schwiemu wiederrum dieses Einkommen angeben :roll:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Zusätzlich zum Erziehungsgeld darf man 30Stunden pro Woche arbeiten gehen ohne das was abgezogen wird. So weit ich weiss heißt es auch wenn das einmal bewilligt wurde wird für das Jahr nichts mehr geändert...
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