GEZ Befreiung
claudi.1
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Kennt sich jemand damit aus? Kann man als Erziehungs-und Kindergeldempfänger einen Antrag auf Befreiung von den GEZ-Gebühren stellen? Bei ALGII - Empfängern ist das ja möglich.
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Kommentare
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Und dann auf jeden Fall auch die Befreiung. Frag wegen der Befreiung, die es auch für Telefongrundgebühren gibt, bzw. eine Minderung, doch mal im Sozialamt nach. Die machen das.
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Ist ja intressant, wenn man genau so viel wie AGLII hat oder so, dann kann man da nichts ankreutzen??
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Ist doch ne Frechheit wenn man mal überlegt das ALG II Empfänger folgendes Geld zur Verfügung haben:
311,-€ /pro Person (354,-€ bei Alleinerziehenden)
207,-€ / für Kinder bis 14 Jahren
+ (angemessen Wohnung inkl. Heizung)
Um die Fakten mal sprechen zu lassen ich im Erziehungsurlaub habe :
300,-€ Erziehungsgeld
154,-€ Kindergeld
wo ist denn da dir Gerechtigkeit ?
:flaming01:
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Aber ungerecht finde ich das trotzdem, wenn Du jetzt noch einen 400 EUR Job hättest, würdes Du kompett an der Grenze Leben und trotzdem nichts beantragen können.
Früher war es doch so, das man auch mit geringem Einkommen eine Befreiung beim Sozialamt beantragen kann, hab ich jedenfall mal gehört.
102
Deutschland ist von der finanziellen Unterstützung das unattraktivste Land in der EU.
Wenn ich daran denke was ich alles selber zahlen musste in der Schwangerschaft dann wundert mich gar nichts mehr.
Timon war nämlich gar nicht geplant aber es ist trotzdem toll und ich würde ihn nie hergeben aber in gewissen Punkten wünschte ich, ich hätte noch mehr Zeit gehabt. :???:
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Oder was ist mit denen, die von der Familie unterstüzt werden, genug zum Leben haben und kein ALGII beantragen wollen.
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Du würdest Dich wundern was alles geht.
Ich habe bis August 2003 in Stuttgart gelebt und GEZ bezahlt dann bin ich in meine Heimat nach Göttingen zu meinen Eltern gezogen (in Ihr Esszimmer) war nur vorübergehend.
Meine Möbel inkl. aller Hi-Fi und Fernsehgeräte war eingelagert beim nem Freund im leerstehnden Haus.
Ich habe der GEZ geschrieben dass ich wieder bei meinen Eltern wohne (zudem noch arbeitslos bin) und vorübergehend befreit werden möchte.
Keine Chance :flaming01: und zwar weil mein Arbeitslosengeld nicht unter dem Existenzminimun lag und ich deshalb mit meinem eigenen Einkommen noch mal GEZ Gebühren für die Fernsehgeräte meiner Eltern mitbezahlen musste also Quasi doppelt.
Denn das waren und sind Ihre Fernseher und ich habe lediglich (im Esszimmer gewohnt) und einen von den ohnehin angemeldet Geräten für mich in Beschlag genommen.
FRECHHEIT Hoch Zehn ... wollte schon mal der BILD schreiben :biggrin:
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