Unterhaltsvorschuss
sonnenblume74
7,772
Hallo,
weiß zufällig jemand, ob dieser entfällt, wenn man mit einem Mann (nicht dem Vater der Kinder) zusammenzieht?
weiß zufällig jemand, ob dieser entfällt, wenn man mit einem Mann (nicht dem Vater der Kinder) zusammenzieht?
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Kommentare
59,500
:byebye01:
Gisela
7,772
Ja da steht, wenn man heiratet oder mit dem anderen Elternteil zusammen zieht. Damit ist dann wohl der "echte" Vater und nicht mein Freund gemeint?
Der läuft sowiso nur noch 1,5 Jahre und dann... :???: Könnte man Sozialhilfe nur für Kinder beantragen?? Oder diesen neuen Kindergeldzuschlag? Das sind dann 340 EUR die von jetzt auf gleich fehlen würden, finde ich ganz schön hart.
59,500
Selbiges gilt für das "Sozialgeld" - Sozialhilfe gibt es ja nicht mehr. :traurig04:
Ob du nach Wegfall der UVG-Leistungen Anspruch auf andere Leistungen hast, kannst du aber selbst errechnen. Ich hatte hier im Forum mal einen Link zum Rechner für den Kindergeldzuschlag/Sozialgeld vom "Lilienkelch" gepostet. Mussu gucken, falls du ihn noch nicht kennst. ;-)
:byebye01:
Gisela
7,772
Das ist ganz schön kompliziert zusammen zu ziehen :roll:
605
es is so, das es diesen unterhaltsvorschuss bis zu 72 monate lang gibt (6 jahre). wovon das abhängig is, kann ich leider nich sagen, nur das ich den jedes jahr neu beantragen musste.
7,772
Das einzige ich bekomme ab uns zu ein Formular in dem ich ankreuzen muss, das sich nichts verändert hat.