Da Kai ja erst 10 Monate alt ist, beziehe ich eigentlich Erziehungsgeld. Da ich aber seit dem 01.04 die Rente zugesprochen bekommen habe, steht jetzt die Frage im Raum, ob die EU Rente als Lohnersatzleistung gilt.
Wenn es z.B. um die Riester Rente geht, ist es kein Lohnersatz. Wisst ihr da mehr zu?
Gruß
Diana
Kommentare
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worum geht es Dir jetzt ? Ob die EU-Rente als Einkommen im ERZG gewertet wird ?
Keine Ahnung, aber Deine Mitwirkungspflicht erstreckt sich doch eh darauf, das Du das der zahlenden Stelle des ERZG mitteilen mußt.
Und anhand deren Bestimmungen bleibt es dann ebend außen vor, oder es wird neu berechnet.
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Normalerweise müsste es denen auch egal sein, da es um das Einkommen von 2004 geht und für den nächsten Antrag um 2005.Aber alle tappen im dunkeln.