Hallo,
ich überlege im Moment, was ich nach dem Ende der Elternzeit im September 2007 mit meinem Arbeitsvertrag machen soll. Ist zwar noch eine Zeit hin, aber Cheffe kommt bestimmt bald und wird fragen wie ich mir das vorstelle.
Ich würde gern erstmal weiter auf 30 Stunden bleiben, möchte mir aber meine Vollzeitstelle auch nicht durch eine Änderungskündigung kaputt machen. Vor ein paar Jahren war es so, dass manche Kolleginnen eine Vereinbarung trafen, dass der normale Arbeitsvertrag ruht und erstmal ein anderer Vertrag mit der gewünschten Stundenzahl getroffen wurde. Meist wurde das so vereinbart, bis das Kind eingeschult war.
So stelle ich mir das auch vor. Ich möchte einfach noch nicht 39 Stunden/Woche arbeiten. Wenn sie später in die Schule kommt, kann ich mir das wieder vorstellen. Aber für die nächsten Jahre noch nicht.
Gibt es da im ÖD eine Vereinbarung (könnte ja bei unserer Personalabteilung fragen, aber das möchte ich lieber im Vorfeld klären) für so eine Regelung, oder ist das einfach nur Entgegenkommen des AG`s?
Gruß
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