Hessische BKK´s übernehmen Kosten für U7a und U10

wudwudwudwud

2,744

bearbeitet 1. 03. 2007, 00:07 in Plauderecke
Hallo

Hab so einen Flyer beim KiA mitgenommen.
In Hessen gibt es ein Projekt für Kinder ab 3 in dessen Rahmen die Kosten für die U7a und die U10 übernommen werden.
Der jeweilige KiA muß an dem Projekt teilnehmen.
Meiner tut es momentan nicht, werde aber mal nachfragen ob er gedenkt das zu tun. Der andere im Ort ist aber Teilnehmer.

Das nur als Info für alle die ebenfalls BKK versichert sind.

Meine BKK ist überigns keine hessische BKK, nimmt aber trotzdem teil wenn man in Hessen versichert ist. Nachfragen lohnt sich also.

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Die U10 entspricht doch der J1, oder? Ich dachte, die wäre jetzt seit einem Jahr in der Vorsorge mit drin. Mein Kinderarzt macht da jedenfalls Werbung für.
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hm, gute Frage.
    Hab geschaut, die U10 ist die J1.
    Dann wird es bei Euch wohl so was ähnliches geben.
    Dann frag doch auch mal nach der U7a. Vielleicht wird die bei Euch auch übernommen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    habe noch mal gegooglet. Es geht noch komplizierter:
    * U7a (mit 3 Jahren) Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
    * U10 (7. bis 8. Lebensjahr) soll mit U11 die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS).
    * U11 (9. bis 10. Lebensjahr) Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u.a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).
    * J2 (16. bis 18. Lebensjahr) Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.

    Die Erneuerung des Standardheftes wird noch lange Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb hat der BVKJ (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte) ein zusätzliches Gesundheits-Checkheft für Kinder und Jugendliche entwickelt, das die vier neuen Vorsorgeuntersuchungen enthält und nur bei Kinder- und Jugendärzten erhältlich ist. Da die neuen Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen noch nicht erstattet werden, müssen Eltern sie zuerst selbst bezahlen. Die Rechnungen können jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und von ihr im Rahmen von Bonusprogrammen und Leistungen der primären Prävention freiwillig erstattet werden. Nach den Erfahrungen der Kinder- und Jugendärzte sind etliche Krankenkassen dazu auch bereit, weil sie den Wert rechtzeitiger Prävention gerade für Kinder und Jugendliche erkannt haben und wissen, dass mit Ausnahme der Impfungen bei Kindern und Jugendlichen keine Präventionsmaßnahme im Gesundheitswesen eine so hohe Akzeptanz bei den Patienten findet wie Kinderfrüherkennungsuntersuchungen. Die bisherigen Vorsorgeuntersuchungen werden im alten, redaktionell überarbeiteten gelben Heft und die zusätzlichen im BVKJ-Gesundheits-Checkheft für Kinder und Jugendliche dokumentiert.

    Quelle: Kinderärzte im Netz -> BVKJ (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte)
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also jetzt doch nicht ein und die selbe Untersuchung?

    Hab gerade den Faden verloren.

    Bei netdoktor stand das U10 und J1 eine Untersuchung sei.

    Da soll noch einer der Durchblick behalten. :oops:
  • Iris3105Iris3105

    2,619

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ist J1 nicht die 1. Jugendschutzuntersuchung? Also die Untersuchung, die man braucht, um in die Arbeitswelt eintreten zu können? Und J2 ist dann die Folgeuntersuchung, sofern man noch nicht 18 Jahre ist.
    So habe ich das gedacht. Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hab unsere KiA gefragt.
    Sie wusste es aber auch nicht genau, würde s aber sinnvoll finden zwischen der U9 und der J2 noch eine Untersuchung zu haben.
    Die J2 ist wohl die mit 17 Jahren, also so wie Iris es geschrieben hat.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    wudwud schrieb:
    Hallo


    Der jeweilige KiA muß an dem Projekt teilnehmen.
    Meiner tut es momentan nicht, werde aber mal nachfragen ob er gedenkt das zu tun. Der andere im Ort ist aber Teilnehmer.
    .

    DANKE :biggrin: für die Info !
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Von den J- Untersuchungen hab ich ja noch nie gehört ... gibt es die schon länger?
    Auch in NRW?

    Ich frage mich bei der Beschreibung dieser Untersuchungen nur, wie ein Kinderarzt z.B. Probleme in schulischen Belangen erkennen soll oder Verhaltensprobleme (in einer 10-20 minütigen Untersuchung)... davon hat er ja prinzpiell gar keine Ahnung ... wenn er sich dabei auf Elternaussagen stützt, werden die meisten Eltern doch eh schon, wenn ihnen was aufgefallen wäre, zu nem Fachmann gegangen sein, und nicht zum Kinderarzt ...

    Nicht, dass ich mehr Untersuchungen nicht sinnvoll fände, aber ich finde, der Kompetenzbereich der Kinderärzte wird hier etwas zu weit ausgedehnt ...
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