würdet ihr schmerzensgeld einfordern???

kabanykabany

476

bearbeitet 21. 03. 2007, 22:32 in Plauderecke
hallo,

uns ist vor kurzem folgendes passiert: ich war mit dem kleinen pechvogel einkaufen, da ist in einer boutique direkt neben uns eine sicherheitsglasscheibe explodiert. wir sind nur vorbeigelaufen (aso jakob saß im kinderwagen), haben nichts berührt. die glasscheibe war so eine ablage über einem garderobenständer und stand vermutlich unter spannung. jedenfalls ist alles auf jakob drauf, er war im gesicht, an der rechten hand und auf dem kopf leicht verletzt, ca. 20 - 25 kleine schnittwunden, die kurz geblutet haben.

nach untersuchung durch den notarzt sind wir nach hause. jakob ging es gut, er sah nur etwas lädiert aus. seit tagen bin ich am rumtelefonieren, da es niemand für nötig hielt, mich mal über die versicherung o. ä. zu informieren. nach langem hin und her habe ich endlich eine kontaktperson in der zentrale der boutiquenkette erreicht. am liebsten würde ich für jakob schmerzensgeld einfordern. er hat seit seiner geburt ein eigenes konto, da würde das geld landen.

wie seht ihr das? versteht ihr, dass ich sauer bin? wieviel würdet ihr "verlangen"?

liebe grüße
katja

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ich würde Schmerzensgeld verlangen.

    Das kannst du bei der gegenrischen Versicherung geltend machen. Da gibt es ganz feste Tabellen in denen drinnen steht wieviel das ist.

    War die Polizei vor Ort?
  • littlejakelittlejake

    3,185

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja, ich würde mich zumindest mal erundigen ob in so einem Fall etwas in Sachen Schmerzensgeld zu machen ist.
    Das Mindeste wäre ja gewesen, dass sich mal einer der Firmenkette erkundigt wie es dem Kleinen jetzt geht. Auch wenn er nicht schwer verletzt wurde, aber Schnittwunden sind ja auch nicht ohne und rein theoretisch könnten ja auch Narben davon zurückbleiben. :flaming01:
    Ich würde es auf jeden Fall versuchen - und wenn´s nur ein paar hundert Euro sind. Vielleicht ist das Mal ein Extra zum Führerschein oder so...
    Viel Glück beim Verhandeln
    Janina
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja, würde ich machen.
    der einfachste Weg ist, Du gehst zu einem Anwalt (Schwerpunkt Schadenersatz etc) und lässt den machen.
    Die gegnerische Versicherung muss seine kosten tragen, denn als Geschädigter hast Du grundsätlich ein Recht auf einen Anwalt- wird Dir dieser auch bestätigen.
    Grosser Vorteil, Du hast den Schriftkram und Ärger vom Hals und bekommst eventl sogar mehr raus....
  • kabanykabany

    476

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    polizei war nicht vor ort. irgendwie war ich so durch den wind, dass ich daran gar nicht gedacht habe.

    echt claudinchen, müssen die anderen den anwalt bezahlen? das klingt ja gut, ich habe viele jahre bei einem gejobbt, den werde ich dann gleich mal anrufen. ich dachte, es ist so, dass nur im "gewinnfall" der gegner zu zahlen hat...

    liebe grüße
    katja
  • mel77mel77

    192

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also, dass sich die Botique-Leute nicht mal bei Euch gemeldet haben, um sich nach dem Kind zu erkundigen?!?

    ....das find ich ein Ding. Allein aus diesem Grund würd ich schon nach der Möglichkeit des Erhaltes von Schmerzensgeld nachdenken.

    Frag doch mal nach, bei einem Anwalt. Seit Ihr rechschutzversichert? Da kann man auch sicher nachfragen. Vielleicht sind die sogar der reelere Ansprechpartner, da ein Anwalt in erster Linie auch immer gern dran verdienen möcht.

    Und als Gewerbebetrieb sollten die ja auch versichert sein. Von daher sollte das kein Problem sein, für einen solchen "schaden" gerade zu stehen.

    Also - ich würd mich erkundigen und zwar schnell. Sonst dreht Dir die gegnerische Versicherung noch den Strick daraus, dass Du Dich nur an dem Unglück bereichern willst.

    Anspruch auf Schmerzengeld müsstet ihr aber meiner Einschätzung nach haben.Aber ich bin natürlich kein Jurist :grin:

    LG MEL
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Es kann nur sein das sich die Versicherung der Boutique weigert zu zahlen
    weil es ja offensichtlich ein Problem mit der Scheibe war und wenn die die nicht selbst gemacht haben wäre der Scheibenhersteller haftbar, es sei denn die weisen nach das die Boutique fahrlässig mit der Scheibe umgegangen ist und das kann man wohl jetzt vergessen.
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja, ich weiss das aus "leidvoller" Erfahung mit 2 Autounfällen wo ich nicht Schuld war. Hab das beides mal gleich dem Anwalt übergeben und ausser dem jweils ersten Treffen und 1,2 Telefonaten nichst mehr damit zu tun gehabt. Und, wie gesagt, der Anwalt kann dir das ja auch sagen.
    Klar kann die Boutique den Scheibenhersteller haftbar machen- aber das ist nciht Dein Problem, sondern deren. Du / Dein Kind ist in deren Laden zu Schaden gekomemn, also müssen die haften, auf wen die das dann weiter abwälzen brauch Dich nicht zu kümmern.
  • Iris3105Iris3105

    2,619

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    @kabany

    Aber Du warst beim Notarzt, also ist es dokumentiert, das müßte doch für einen Unfallbericht reichen.

    Ich würde auf jeden Fall Schmerzensgeld verlangen, vielleicht nicht von der Boutique, eher vielleicht von der Fensterfirma - die Daten bekommst Du von der Boutique.

    Wünschen Euch alles Gute. :knutsch01:
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    schmerzensgeld verlange ich von jemandem der mir absichtlich und/oder zumindest im vollen bewusstsein das etwas passieren könnte verletzungen oder schmerzen zugefügt hat. aber in diesem fall ist das nicht gegeben, da mit sicherheit keiner auch nur ansatzweise drann gedacht hat das sowas passieren könnte!
    anders sieht das aus wenn ich nachhaltige kosten zur lebenserhaltung und aufrechterhaltung des lebens habe. weil dann nämlich jemand dafür gerade stehen muss das mein kind gut weiterleben kann.also die wohnung behindertgerecht gebaut werden kann, ein besonderer rollstuhl/ ein besonderes pflegebett angeschafft werden kann, hilfe bezahlt werden kann etc....

    aber dem kleinen ist ja glücklicherweise nichts schlimmes passiert- von den kratzern abgesehen- also fände ich es einfach unfair die sache zur kapitalbildung zu benutzen.

    eine netschuldigzung und ein nettes präsent für den kleinen unglücksraben allerdings fände ich durchaus angebracht ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also ich würde auch Schmerzensgeld verlangen. Für meine Begriffe hat das überhaupt nichts mit fair oder unfair zu tun, in jedem Falle sind die Kosten für die ärztliche Behandlung zu erstatten.

    Von einer Anzeige abzusehen, hätte ich mir vielleicht überlegt, wenn die Betreffenden von sich aus bemüht gewesen wären, sich nach dem Kleinen zu erkundigen. Dass du noch hinterhertelefonieren musst, halte ich für eine Frechheit.

    Natürlich ist - Gott sei Dank - nichts schlimmes passiert, aber ich finde 20-25 kleine Schnittwunden schon ein bisschen heftig, dafür, dass man einfach auf der Strasse gelaufen ist. Ob das nun ein Materialfehler war oder nicht, in jedem Falle war es mit Sicherheit ein Schock für deinen Sohn.

    Sicherheitsglasscheiben explodieren nicht einfach so - und MIR wäre es total egal, WARUM sie explodiert ist, das dürfte die Boutique gern mit dem Scheibenhersteller ausdiskutieren (Sicherlich gibt es auch beim Einbau von Sicherheitsscheiben eine Abnahme). Und ganz sicher ist die Boutique (oder deren Inhaber haftpflicht-) versichert.

    Zumal das dein Anwalt alles allein regeln würde - eigentlich hätte ich sogar schon das Herumtelefonieren von meinem Anwalt regeln lassen - wenn du entsprechend versichert bist, trag es einfach mal einem vor, wenn nicht, würde ich dennoch dementsprechende Erkundigungen einholen.

    Es gibt auch ein Forum, in dem man Rechtsfragen (kostenfrei) vortragen kann und eigentlich immer eine kompetente Antwort erhält (den Link habe ich gerade leider nicht, da müsste ich später nochmal meinen Mann fragen, aber bei Bedarf schick ich sie dir gern.)

    liebe Grüsse,
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Sind da nicht auch irgendwie Kosten für den Notarzt entstanden oder so? Also wenn ihr IRGENDWAS selbst zahlen musstet, würde ich mir das auf jeden Fall versuchen wieder zu holen. Ansonten denke ich ähnlich wie Majonie, das war ja ganz sicher keine Absicht mit der Scheibe. Es sei denn, die wurde nicht ordnungsgemäß eingebaut, dann wäre es grob fahrlässig gewesen und ein Schmerzensgeld wäre zu zahlen. Aber wie soll man das im nachhinein noch nachweisen? Da wird dann Aussage gegen Aussage stehen. Ich würde auch einen Anwalt fragen. Soweit ich weiß ist eine Beratung kostenlos.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Das mit Aussage gegen Aussage ist total falsch in diesem Zusammenhang, ausserdem, wie schon gesagt, IHR kann es total egal sein, ob sich der Boutiquebesitzer mit dem Scheibenhersteller streitet warum oder wieso die Scheibe explodiert ist.

    Stellen wir uns doch einfach mal vor, ein AUTO was davor gestanden hätte, hätte jetzt 25 Kratzer im Lack - da wäre es doch nicht mal ansatzweise eine Frage, WER für den Schaden zu haften hat.

    Für mich ist die Formulierung ein bisschen problematisch, die sich auf die "Kapitalbildung" bezieht, weil sie kabany in eine ganz bestimmte Ecke drängt - die ich in diesem Zusammenhang einfach für total frech halte.

    Es ist absolut wahrscheinlich, dass sie diesen Prozess (sollte es überhaupt dazu kommen) gewinnen würde.

    liebe Grüsse,
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    erstens lasse ich mich nicht von jemanden als "frech" bezeichnen, nur weil ich meine meinung geschrieben habe.
    ansonsten: ich werde keinem verübeln der das tut was ich kapitalbildung nenne, ich tue das allerdings auf andere weise. ich könnte solche geldfischerei nicht mir meinem gewissen vereinbaren.
    ich reagiere da jetzt auch einfach nach gefühl, da ich nicht zu den leuten gehöre die einen dauervertrag mit ihrem anwalt haben.

    soviel dazu.

    wenn der notarzt kosten verursacht hat, wovon ich ausgehe, wird sich die krankenkasse das geld zurückholen.
    der vergleich zwischen auto und kind ist etwas unglücklich, finde ich, aber: der kratzer im lack heilt nicht von allein-
    wie gesagt die kostenübernahme der artztsachen steht für mich auch völlig ausser frage! also hieße das: im fall des kindes der arzt, im fall des autos der mechaniker.

    mal ganz anders: kabany du schreibst ihr habt nichts berührt- gibt es dafür zeugen? leute die definitiv in dem augenblick hingeschaut haben als es knallte?
    das ganze könnte sehr nach hinten losgehen. ich würde also wenn du dich wirklich dafür entscheidest, den anwalt befragen. aber erwarte nicht das die boutiqe mit lächeln bezahlt!
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Genau das denke ich auch - es könnte nach hinten los gehen. Darum würde ich auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Manchmal ist es auch nur eine Frage, wer den besseren Anwalt hat, wer Recht bekommt. Leider ist das in Deutschland so. Auch wenn wir da alle vielleicht ein anderes Rechtsempfinden haben.
  • kabanykabany

    476

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ich danke euch für die unterschiedlichen antworten.
    nochmal kurz zum hergang: wir waren im laden, die sicherheitsscheibe war so eine hutablage oberhalb eines klamottenständers. es gibt zwei verkäuferinnen, die zufällig vor und hinter mir waren und alles gesehen haben. eine sagte gleich:"wie kann das denn passieren, sie sind doch bloß vorbeigelaufen."

    majonie, ich bin ganz deiner meinung - gewesen! bis ich anfangen musste, den leuten hinterherzutelefonieren. in der boutique meinten sie dann auch noch zu mir:"wenn sie kosten hatten, bringen sie doch die quittungen hierher." und "hmmm, dass mit so einer scheibe kann schon mal passieren. darf nicht, kann aber." :shock:
    du meinst, dass du es unfair findest, die sache zur kapitalbildung zu nutzen. findest du deren verhalten nicht aber auch unfair. und wie soll man das anders aufwiegen, als in geld. weißt du, wie ich´s meine?

    wißt ihr, ich hab wenigstens erwartet, dass von der geschäftsleitung eine erklärung kommt. denn als wir noch im laden vom notarzt angeschaut wurden, hatte eine verkäuferin mit der geschäftsleitung telefoniert und sagte, dass die am überlegen sind, die ganzen scheiben aus dem verkehr zu ziehen. also war ja aktionismus da, der sich offensichtlich legte, als ich mit dem kleinen zur tür raus bin.

    ich bin definitiv nicht darauf aus, da kohle rauszuschlagen. wäre einer mit einem kleinen plüschtier in der hand zu jakob gekommen, wäre das eine große geste gewesen, aber so....!

    im übrigen haben wir keine rechtschutzversicherung. mit der krankenkasse habe ich telefoniert, bei denen ist noch keine unfallmeldung bzw. abrechnung des notarztwagens angekommen, sowas dauert aber auch, meinte die sachbearbeiterin.

    soweit also der stand, werde es hoffentlich diese woche noch zum anwalt schaffen.

    liebe grüße
    katja
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ohhh ohne rechtsschutz kostet dich de ranwalt soviel wie de rschadensersatz einbringen würde, fürchte ich.

    ja ich kann dich schon verstehen-das du sauer bist. ich schrieb ja auch das ich ein präsentchen für deinen spatz sehr angemessen fände! ich mache dir doch auch keinen vorwurf, wenn du das die klage durchziehst- okay, ich würds nicht tun und punkt. ;-)

    ich mag es nur nicht wenn ich dann gleich angegriffen werde :biggrin: - das hat aber doch null mit dir zu tun ;-)

    falls ihr klagt: viel glück! aber bitte sei nicht enttäuscht wenn ausser streß nix bei rauskommt!
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Muss mich korrigieren. Die Beratung ist leider doch nicht kostenlos. Sie kostet zwischen 10 und 190 Euro für Privatpersonen. Und das, ohne dass der Anwalt was gemacht hat. Wenn Du allerdings gewinnst, werden diese Kosten alle vom Gegner getragen. Wenn nicht wird es für Dich teuer.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Bei uns gibt es kostenlose Rechtsberatungsstellen. Ist das Bundeslandabhängig? Erkundige dich doch einfach mal beim Gericht.
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    vielleicht habt ihr anspruch auf prozesskostenbeihilfe. kläger wäre ja dein sohn und der hat kein einkommen....*grübel*
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    erstens lasse ich mich nicht von jemanden als "frech" bezeichnen, nur weil ich meine meinung geschrieben habe.
    ansonsten: ich werde keinem verübeln der das tut was ich kapitalbildung nenne, ich tue das allerdings auf andere weise. ich könnte solche geldfischerei nicht mir meinem gewissen vereinbaren.
    ich reagiere da jetzt auch einfach nach gefühl, da ich nicht zu den leuten gehöre die einen dauervertrag mit ihrem anwalt haben.


    Es gibt gar keinen Grund, zickig zu sein :)
    Ich finde es eben frech, meine ganz persönliche Meinung, weil deine Aussage nämlich ganz klar subjektiv und (ab-)wertend ist (Geldfischere u. Ä.), so haben wir beide etwas wertendes geschrieben und müssen uns in unseren Glashäusern nicht mit Steinen bewerfen.

    Ich habe auch keinen Dauervertrag mit meinem Anwalt, aber ich bin rechtsschutzversichert, für eben genau solche Fälle.

    Eine "Sicherheitsglasscheibe" heisst nicht umsonst so, wie sie heisst...
    Es ist also absolut total egal, ob sie irgendwas berührt hat oder nicht. Nichts von dem, was sie oder ihr Sohn hätte tun können, hätte die Scheibe zum zerbrechen bringen dürfen.

    liebe Grüsse
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    na dann bin ich doch so frech und bin zickig :biggrin: - wenn dir das gut tut- bitte. ich bin gern für andere da:cool:



    meine meinung behalte ich trotzdem.

    :knutsch01:
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