Zweites Kind - Elternzeit?
Hallo habe eine Frage
Bin bis Januar 2021 in Elternzeit.
Was wäre wenn ich sagen wir mal nächstes Jahr schwanger werde.
Für die Elternzeit muss ich ja 12 Monate Einkommen zeigen was zählt dann das was ich vor der Schwangerschaft erhalten habe ? Oder wie wird das berechnet.
Was kommt auf mich zu wenn ich in Elternzeit schwanger werde?
Einige sagen ich soll lieber erst 2-3 Monate arbeiten gehen und dann "schwanger" werden.
Ich muss auch sagen Elterngeld beziehe ich mit steuerklasse noch 4 habe jetzt aktuell 5 und mein Mann 3.
Da ich jetzt quasi weniger verdienen würde hätte ich erst gearbeitet würde es dann bei dem Gehalt mit steuerklasse 4 vor der Schwangerschaft bleiben wenn ich in Elternzeit schwanger werde?
Hoffe die fragen sind nicht dumm formuliert;)
Danke
Bin bis Januar 2021 in Elternzeit.
Was wäre wenn ich sagen wir mal nächstes Jahr schwanger werde.
Für die Elternzeit muss ich ja 12 Monate Einkommen zeigen was zählt dann das was ich vor der Schwangerschaft erhalten habe ? Oder wie wird das berechnet.
Was kommt auf mich zu wenn ich in Elternzeit schwanger werde?
Einige sagen ich soll lieber erst 2-3 Monate arbeiten gehen und dann "schwanger" werden.
Ich muss auch sagen Elterngeld beziehe ich mit steuerklasse noch 4 habe jetzt aktuell 5 und mein Mann 3.
Da ich jetzt quasi weniger verdienen würde hätte ich erst gearbeitet würde es dann bei dem Gehalt mit steuerklasse 4 vor der Schwangerschaft bleiben wenn ich in Elternzeit schwanger werde?
Hoffe die fragen sind nicht dumm formuliert;)
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Kommentare
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Kind 3 kommt im Okt und Elternzeit von Kind 2 endet im Mai - habe ein BV bekommen werde im BV normal Gehalt bekommen wie als wäre ich arbeiten und wenn Kind 3 geboren wird bekomme ich quasi das selbe Elterngeld wie bei Kind 2...
Kennst du das auch?
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Mein Berechnungszeitraum wäre Juli 18 - Juli 19. Da ich aber für Kind 1 Elterngeld bezogen habe, darf ich die ersten 14 Lebensmonate ausklammern. Daraus ergibt sich folgender Berechnungszeitraum: 4 Monate mit 0€ Einkommen von April 19 - Juli 19 und 8 Monate mit dem Einkommen vor der Geburt von Kind 1, also vor Januar 18.