Lohnfortzahlung bei beschäftigungsverbot

marthamartha

648

bearbeitet 21. 05. 2008, 23:59 in Recht und Behörden
Hallo,
wer weiß folgendes. Ich bin momentan im Sonderurlaub, fange ab September wieder im Kiga an. Sollte ich bis dahin schwanger werden und nicht volle 3 Monate arbeiten können wegen einem Beschäftigungsverbot, bekomme ich dann meinen fiktiven lohn gezahlt oder den Durchschnitt der letzten 3 Monate, also im schlimmsten Fall nichts!, ???
Danke

Kommentare

  • najonajo

    1,083

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Puh, das kann ich Dir leider auch nicht sagen. Allerdings habe ich die Auskunft erhalten, daß nicht die letzten drei Monate vor Bekanntgabe der Schwangerschaft Berechnungsgrundlage sind, sondern die letzten drei Monate vor deren Eintreten, d.h. Du müßtest ggf. noch länger arbeiten, bevor Ihr loslegt...
  • marthamartha

    648

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    komische elterngeldregelung!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    hmm.vielleicht versteh ich was falsch,aber beiuns war der Fall,dass meine Freundin(deswegen weiss ich das so gut)ein beschäftigungsverbot erteilt bekommen hat wegen Schwangerschaft.Sie hat ihr normales Gehalt weiter bekommen von der Firma..So ist das Gesetzt und es gibt dazu auch einen Gesetzesauszug.In der Regel ist die Firma für so was versichert,und bekommt das Geld zurück +das Geld für eine Aushilfe.Das hat damals bei uns grosse Wellen geschlagen,weil es der erste Fall war,daher hat der Betriesrat den Gesetzestext nhun vorliegen,und ,promt kam der nächste Fall.Krank schriben ist was anderes,da gibt es Krankengeld von der krankenkasse,Beschäftigungsverbot ist meist wenn das Baby in Gefahr ist,denn das kann man ja schlecht krank schreiben.Wie das aber dann ist wenn d Sonderurlaub hates weiss ich nicht..
    Und Elterngeld ist ja wieder was anderes ;-)
  • marthamartha

    648

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ja schon, aber es werden die letzten 3 Monate gerechnet. Aber was ist wenn es keine 3 Monate vor der SS gibt?? Sondern z.B. schwanger anfängt und dann eher aufhören muss
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Wie ich schon erwähnt ..ich weiss es leider nicht ,wie es ist mit dem Sonderurlaub vorher:sad: Vielleicht meldet ich ja hier noch ein"Wissender" :troest:
Hey! Melde dich an oder registriere dich, um mitzureden.