Guten Morgen ihr Lieben,
bei mir steht ggf. ein teilweises Beschäftigungsverbot an.
Nun sind mir Fragen in den Kopf gekommen zu denen ich im Netz bisher leider nicht viel gefunden habe.
1. Wie konkret muss das Attest in Bezug auf die Arbeitszeit ausgestellt sein? Reicht die Angabe 15 Std./wöchentlich? Oder muss konkret angegeben sein z. B. 3 Tage wöchentlich à 5 Stunden?
2. Was geschieht, wenn das tlw. BV durch eine AU, z. B. wegen eines Erkältungsinfektes, unterbrochen wird? Wie läuft das mit der Abrechenung? Macht das intern der Arbeitgeber mit der Krankenkasse aus und ich bekomme mein Gehalt weiter? Und nach Ende der AU greift das BV wieder?
Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir helfen. Würde mich freuen. Danke schon mal.
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Zu 1: Ja die Stunden werden auch definiert ..z.B. 15 Std die Woche, 5 Tage /Woche mit 3 Std.
Zu 2: wenn sich deine Arbeitszeit durch das Beschäftigungsverbot auf 15 Std/Woche ändert und du krank bist, zahlt der Arbeitgeber auch nur die 15 Std. Er reicht nichts bei der Krankenkasse ein, die haben ja mit den 15 Std quasi nichts zu tun. Du hast einen Arbeitsvertrag mit 37,5std und der Arzt hat quasi durch das BV die Std auf 15 geändert. Es ändert sich nichts, nur dass dein Ag dir nur noch 15 Std auszahlen muss und der Rest kommt von der Krankenkasse.
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