Urlaubstage und Geburtstermin?

Juliane2Juliane2

955

bearbeitet 23. 01. 2009, 18:48 in Recht und Behörden
Nein, ich bin nicht schwanger! :biggrin:
Aber eine Freundin von mir und mit folgenden Fragen konnte ich ihr leider nicht helfen.
1.
Sie hat Geburtstermin auf Juli diesen Jahres und wird dann nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Wieviel Urlaub steht ihr für 2009 zu? Hat man in der Mutterschutzzeit auch Urlaubsanspruch?
2.
Gibt es einen Zeitpunkt/Frist wann der Arbeitgeber die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin bekommen muss? Ich meine diese Bescheinigung die man der Krankenkasse einreicht zur Berechnung des Mutterschutzzeitraumes.
Vielen Dank!

Kommentare

  • SandwichSandwich

    1,061

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Juliane2 schrieb:
    1.
    Sie hat Geburtstermin auf Juli diesen Jahres und wird dann nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Wieviel Urlaub steht ihr für 2009 zu? Hat man in der Mutterschutzzeit auch Urlaubsanspruch?

    Du musst auch den Mutterschutz zur Berechnung des Urlaubsanspruches heranziehen. Wenn Sie also bis September Mutterschutz hat, dann hat sie für 9 Monate Urlaubsanspruch.
    Juliane2 schrieb:
    2.
    Gibt es einen Zeitpunkt/Frist wann der Arbeitgeber die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin bekommen muss? Ich meine diese Bescheinigung die man der Krankenkasse einreicht zur Berechnung des Mutterschutzzeitraumes.

    Der FA stellt sehr nah am Mutterschutz die entsprechende Bescheinigung aus. Vorher bekommt man diese Unterlagen nicht. Für den AG kann man auch vorher eine "normale" Bescheinigung ausstellen lassen. Dies hat meinem AG erstmal für seine Planungen gereicht. Die "richtige" Bescheinigung habe ich dann nachgereicht, nachdem der FA sie mir gegeben hat.
  • Juliane2Juliane2

    955

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Vielen Dank Sandwich! Da wird sie sich freuen, wenn sie noch ein paar Tage mehr Urlaub haben wird :grin:
    So kannte ich das auch mit der Bescheinigung, ihr AG wollte halt jetzt schon eine haben, dann soll sie halt auch so eine vorläufige einreichen.
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