Hallo Ihr Lieben,
gibt es hier zufällig eine Anwältin o.ä. die eventuell privat mal nen kleinen Tipp abgeben könnte.
Ich hab eine Bekannt die bis zum Hals in Schwierigkeiten steckt. Bisher wußte ich nicht wie tief, nun weiß ich es kann dabei aber nicht helfen. Mein Bruder ist zwar Richter, gerade aber nicht "greifbar". Ich bin ihr nun schon mit allerhand Beratungsstellen u.a. "gekommen" aber die beziehen sich eher auf ihre Angsterkrankung. Mit meinem juristischen Wissen bin ich am Ende, denn das was ich da bisher geraten hab hat sie alles schon hinter sich, nun fällt mir nix mehr ein. Da ich mir große Sorgen um sie mache wäre es schön wenn ich noch Tipps sammeln könnte. Weiß eigentlich jemand ob man nur in ganz bestimmten Fällen Prozesskostenhilfe beantragen kann oder immer wenn man sich keinen Anwalt leisten kann?
Liebe Grüße,Milka
Kommentare
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also ich weiss es aus eigenem Fall heraus, dass man Prozesskostenhilfe bekommt, wenn man unter einem Mindesteinkommen liegt bzw eben Bezüge vom Staat bekommt (Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, etc)
Am besten azfs Amstgericht gehen, aktuelle Lohnnachweise bzw Bescheide mitnhemen und dann dort die Prozesskostenhilfe beantragen.
Die Dame bei uns hat das gleich damals ausgerechnet und mir den Schein mitgegeben... eine einmalige Gebürh von 10€ musste ich aber selber tragen...
LG
489
lieben Dank erstmal, vielleicht kommt ja noch mehr an Tipps. Die Sache ist allerdings super verzwickt und ich seh das so das da wirklich nur noch ein richtiger Profi hilft. Sprich ein Anwalt der richtig weiß wo es lang geht. Nur den zu finden wenn man kein Geld hat ist natürlich sone Sache . Ihre Reserven sind verbraucht, durch ihre Ängste kommt sie auch nicht wieder auf die Beine, hat also keinen Job, der Versuch sich selbsständig zu machen ist schief gegangen usw.
10 Euro kann man ja noch berappen oder bekommt sie von jemandem. Ich denke das der Weg jetzt eh erstmal zum Amtsgericht führt. Sie hat allerdings schon einen "Titel" erwirkt, es steht fest das ihr da jemand nen Haufen Geld schuldet aber der stellt sich "tot".
Liebe Grüße,Milka
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Bei Geldschulden erscheint es mir wie ein Zivilgerichtsverfahren, also kann eine Staatsanwältin nicht weiter helfen. Obwohl sich Staatsanwälte ja eigentlich in allen Rechtsgebieten auskennen.
Prozeßkostenhilfe bekommt man, wenn man sich einen Anwalt aus eigenem Vermögen nicht leisten kann. Man stellt einen Prozeßkostenhilfeantrag, unter Auflistung seines Vermögens bzw. seiner Ausgaben im Monat, der dann geprüft wird.
Liebe Grüsse,
Moniflori
489
nun hab ich aber meinen Bruder erreicht und der hat mir das alles ganz genau "auseinanderklamüsert"(sortiert ;-) .
Nun hab ich meinen Rat vom Juristen ;-) , Euch aber nochmal lieben Dank. Leider hatte ich nur schlechte Nachrichten für meine Bekannte und fühl mich irgentwie lausig.
Liebe Grüße,Milka
389
sorry, ich habe eben gerade per PN die Nachricht über Milkas Problem bekommen.
Wie ich lese, hat sie ihren Bruder erreicht, vielleicht ist meine Hilfe nicht mehr nötig.
Milka, wenn du noch Info´s brauchst, helfe ich dir gerne.
Moniflori hat schon recht, Staatsanwälte sollten sich in allen REchtsgebieten auskennen (ist aber leider nicht immer so, gerade bei "Altgedienten"). Ich bin jetzt zwar Staatsanwältin, war aber reichlich lange Zivilrichterin und davor auch noch Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Zivilrecht.
;-)
Liebe Grüße
Gritt+Pünktchen
(ET 02.05.2004)
489
das ist aber lieb das Du Dich noch meldest und Deine Hilfe anbietest. Doch nach dem ich meinen Bruder erreicht hatte war alles klar, er ist Richter am Landgericht und üblicherweise frag ich eh erst ihn ;-) .
Du hast aber ne Menge gemacht, alle Achtung!
Nochmal herzlichen Dank!
Liebe Grüße,Milka