Frage zur Vormundschaft oder habt ihr ein Testament?

rajenriverrajenriver

4,287

bearbeitet 17. 07. 2010, 22:43 in Plauderecke
Mich interessiert ob ihr "schon" ein Testament habt? Wie regelt man am besten , für den Fall der Fälle die Vormundschaft der Kinder? Muss das notariell oder geht das auch handschriftlich und man lässt den Brief irgendwo "sicher" liege?

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Wir haben ein Testament. Da geht es aber eigentlich nur um unser "Vermögen" (also im Prinzip unser Haus ;-) ) und nicht um eine Vormundschaft für die Kinder. Wird sowas überhaupt in einem Testament geregelt? Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, könnte nicht mal sagen, ob man so etwas vorab wirklich verbindlich regeln kann.

    Ich habe mir schon öfter mal Gedanken gemacht, wer am besten unsere Kinder nehmen sollte, wenn mein Mann und ich sterben. Letztendlich bin ich da zu dem Schluss gekommen, dass wir das nicht festlegen können, sondern dass unsere Familie die Entscheidung treffen muss wenn dieser krasse Fall eintritt. Da sind so viele Sachen abzuwägen und jedes Jahr ändert sich irgendetwas an der Situation, wie soll man da langfristig irgendetwas festlegen?

    edit:
    Ein Testament kann man auch handschriftlich machen. Es muss mit Datum versehen und unterschrieben sein.
  • ToetouchToetouch

    1,024

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    So viel ich weiß, kann man einen Vormund für die Kinder im Testament festlegen.
    Und das Gericht kann nur unter ganz besonderen Bedingungen (Krankheit der Person etc.) diesen "Wunsch" ablehnen.
    Man kann auch eine Person als Vormund ausschließen!
    Ich weiß aber nicht wie das ist, wenn die Oma dann z.B. gegen die Entscheidung klagt. Ich glaube, dann wird dies noch einmal nach geprüft und ggf. der Oma Recht gegeben.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Wir haben unser Testament übrigens beim Notar gemacht. Wobei das nicht als Testament sondern als ich glaube Erbvertrag oder so ähnlich gelaufen ist. Hat rechtlich wohl den gleichen Stellenwert, ist nur etwas preisgünstiger, weil bei der Aufbewahrung beim Notar weniger Aufwand betrieben werden muss.
    Vorteil eines notariellen Testaments oder Erbvertrags ist aber in jedem Fall dass es später nicht so viel Aufwand gibt. Tritt der Todesfall ein ist damit alles geregelt und geklärt, es muss nicht erst noch aufwändig ein Erbschein beantragt werden und ähnliches. Und man kann viel mehr Eventualitäten mit einbauen. Wir wussten zwar schon ziemlich genau was wir wollen, haben dann aber nach der Beratung doch einiges noch mal anders gemacht, da wir vorher gar nicht genau über die Konsequenzen verschiedener Verfügungen informiert waren. Insofern bin ich froh das Geld investiert zu haben.
  • MaulpaulMaulpaul

    226

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Und darf ich mal fragen, wieviel das gekostet hat?
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Das ist vom Vermögen abhängig. Die Notare haben eine feste Gebührendordenung, die dürfte sich bestimmt mit einer Suchmaschine finden lassen.
  • RomanceRomance

    1,686

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Eowyn, weißt Du zufällig, ob beim Tod der Eltern die Kinder automatisch allein das Haus erben oder kann da noch jemand aus unseren Familien darüber verfügen?

    Ansonsten mit dem Vormund sehe ich es auch so, da ändert sich doch ständig etwas, ich wüßte jetzt niemanden außer meine Mama, würde jedoch auch gern ausschließen, dass meine Schwiegermutter zuviel Zugriff auf die Kinder hätte im Falle des Falles und auch, wenn nur mir etwas passiert ....

    Da muss ich mich wohl auch mal mit beschäftigen ....
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja, ich wollte Annika zb auch bestimmte Personen nicht anvertrauen.

    Ich glaube wir werden somit auch mal zum Notar gehen um unser Vermögen erbtechnisch festzulegen.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Romance schrieb:
    Eowyn, weißt Du zufällig, ob beim Tod der Eltern die Kinder automatisch allein das Haus erben oder kann da noch jemand aus unseren Familien darüber verfügen?
    Wenn man nichts festgelegt hat erben der Ehepartner und die Kinder. Der Ehepartner bekommt die Hälfte und die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Andere Verwandte haben da keine Ansprüche. Allerdings kann auch diese Konstellation später schon zu Problemen führen. Denn wenn man zum Beispiel ein Haus hat, gehört das dann eben mehreren Personen, man kann nicht mehr so leicht darüber verfügen.
  • rajenriverrajenriver

    4,287

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Romance schrieb:
    Eowyn, weißt Du zufällig, ob beim Tod der Eltern die Kinder automatisch allein das Haus erben oder kann da noch jemand aus unseren Familien darüber verfügen?
    Wenn man nichts festgelegt hat erben der Ehepartner und die Kinder. Der Ehepartner bekommt die Hälfte und die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Andere Verwandte haben da keine Ansprüche. Allerdings kann auch diese Konstellation später schon zu Problemen führen. Denn wenn man zum Beispiel ein Haus hat, gehört das dann eben mehreren Personen, man kann nicht mehr so leicht darüber verfügen.

    Da kann man doch irgendwie festlegen, dass erst dem Ehepartner alles gehört und erst nach seinem Ableben die Kinder das Haus erben?!
  • JullaJulla

    5,464

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja, das ist das sogenannte "Berliner Testament". Damit wird das Wohnrecht des Ehepartners gesichert, denn es könnte ja z.B. dazu kommen, dass ein Kind sein Erbe ausgezahlt haben möchte und dafür das Haus verkauft werden muss.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja, so etwas haben wir gemacht. Wobei es da eben auch ganz viele verschiedene Feinheiten gibt. Wenn du zum Beispiel das klassische Berlinger Testament machst, dann erbt zunächst der Ehepartner und erst wenn der stirbt erben die Kinder. Daran kann dann auch nach dem Tod des ersten Elternteils nichts mehr geändert werden. Man hat dann also keine Möglichkeit noch mal anders zu verfügen. Das hat Vor- und auch Nachteile. Wir haben zum Beispiel solche Gedankenspielereien angestellt:
    Mein Mann stirbt morgen. Ich finde in drei Jahren einen neuen Partner, gründe eine Patch-Work-Familie, wir leben in "meinem" Haus, das dann irgendwie unser alles Haus ist. Vielleicht bekomme ich noch ein Kind mit dem neuen PArtner. Das kann dann später nichts von dem Haus erben, weil das eben im Testament mit meinem jetzigen Mann bereits festgeschrieben war.
    Oder eins meiner Kinder wird schwer drogenabhängig und ich habe keine Möglichkeit ihn zu enterben, so dass er dann nach unserem Tod lustig das ganze Geld für Drogen ausgeben kann.
    oder oder oder

    Wir haben uns letztendlich dafür entschieden uns gegenseitig zunächst als Erben einzusetzen, das ganze aber so gemacht, dass der Verbliebene später noch die Möglichkeit die weitere Erbfolge zu verändern. Wir haben gegenseitig das Vertrauen, dass jeder da sinnvoll entscheiden wird.

    Das Beratungsgespräch beim Notar hat uns da echt in ganz vielen Punkten noch Konsequenzen aufgezeigt, die wir sonst gar nicht bedacht hätten.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Oh aj etwas das hier auch noch ansteht. Und durch Felix Behinderung wird das richtig kompliziert. Heißt wir brauchen ein Behindertentestamten damit sich nicht später mal der Staat unser Häuschen krallt...
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