Dürfen Stillberaterinnen
Marlies/Hebamme
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sozusagen nebenberuflich Geld verdienen? Ein Kleingewerbe anmelden oder so etwas in der Art?
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Kommentare
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Meinst Du IBCLC´s oder ehrenamtliche Stillberaterinnen.
Bei dem ehrenamtlichen kann ich Dir nur von der AFS berichten.
Da geht es darum, daß sie für die Stillberatung kein Geld von den hilfesuchenden Müttern/Eltern nehmen dürfen - nach den AFS-Grundsätzen. Spenden sind aber erlaubt.
Wenn die Stillberaterin ein Honorar (oder Gehalt) von Hebammenpraxis, KH, FBS, Arzt o.ä. für die Stillgruppe bekommt ist das auch ok, nur für die Mütter muss die Beratung halt kostenlos sein.
Die Stillberaterin kann natürlich in anderen Bereichen sehrwohl Geld verdienen, haarig wird es höchstens, wenn sie Produkte verkaufen möchte, die gegen den WHO- Kodex verstoßen. Das dürfte sie nach AFS-Grundsätzen nicht.
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Vielen Dank für die Aufklärung :fungif52: