Geburtsbeihilfe??
sonnenblume74
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Hallo,
gibt es so etwas wirklich, ist das irgendwie für einen bestimmten Arbeitnehmer bereich (z.B. öffentlicher Dienst) begrenzt oder dürfen das alle bekommen?
gibt es so etwas wirklich, ist das irgendwie für einen bestimmten Arbeitnehmer bereich (z.B. öffentlicher Dienst) begrenzt oder dürfen das alle bekommen?
Freigrenze für Heirats- und Geburtsbeihilfen
Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes sind nur noch
steuerfrei, wenn sie jeweils 315,- EUR (bislang 358,- EUR) nicht übersteigen (§ 3 Nr. 15 EStG).
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Kommentare
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:byebye01:
Gisela
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Also hast Du kein Anrecht darauf.
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wenn ein Angestellter sowas bekommt, müssen alle Angestellten, die auch irgendwann in der selben Lage sind, auch das gleiche bekommen (Gleichbehandlungsgrundsatz), die können das dann einklagen!
der A-geber kann das auch absetzen, dieser §, den du reingeschrieben hast (§ 3 Nr. 15 EStG) heißt ja nur, dass du nicht noch von dem Betrag, den du erhälst, etwas abgeben musst!