Eine verkehrsrechtliche Frage...

LenchenLenchen

4,118

bearbeitet 12. 07. 2006, 21:25 in Plauderecke
Hallo,

Mir wäre vorhin beinahe einer hinten reingerauscht, und jetzt beschäftigt mich die Frage, wer von uns beiden dann Schuld gewesen wäre...

Unsere Straße ist eine kleine Sackgasse, die fast parallel zur großen Durchgangsstraße läuft. Wenn man von der einen Seite kommt, muss man also haarnadelmäßig abbiegen. Ich blinke daher rechts, muss aber, wenn ich in einem Rutsch rumkommen will, nach links auf die Gegenfahrbahn ausholen. Ich fahre dabei aber nicht ganz auf die andere Straßenseite, mache "meine" Spur also nicht mal ganz frei.

Vorhin wollte sich dann offensichtlich einer rechts vorbeidrängeln (noch so halb auf dem Bürgersteig), weil er wohl dachte, typisch Frau, blinkt rechts und fährt links. Ich hab nicht nach hinten geguckt (wieso auch, war ja beschäftigt genug damit, die Gegenfahrbahn im Auge zu behalten und die Kurve richtig einzuschlagen), und wenn der hinter mir nicht in letzter Sekunde doch noch gebremst hätte, hätte es gescheppert.

Wessen Schuld wäre es dann gewesen? Meine, weil ich rechts blinke und erst kurz links fahre, oder die des Dränglers, weil er nicht abwarten kann?

Kommentare

  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    ich verstehs nicht ganz - du bist abgebogen, und er wollte dich rechts überholen? Dann ist er doch immer schuld.... wieso kann der denken, dass du gar nicht abbiegst?

    aufmalen kannst du es nicht? :oops:
  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    :oops: Sorry, ich glaub, es ist wirklich nicht sehr einleuchtend, wenn man die Ecke nicht kennt. :oops:

    Also, ich wollte in die Straße rechts von mir abbiegen und habe daher rechts geblinkt. Um die Kurve richtig zu kriegen, musste ich aber ein Stück nach links ausholen. In der Zeit wollte das Auto hinter mir rechts an mir vorbeifahren, weil er vermutlich dachte, dass ich trotz Rechtsblinken in Wirklichkeit links fahren werde...

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    Äh, sorry, das mit dem "Aufmalen" funktioniert nicht so richtig, weil mehrere Leerzeichen hintereinander nicht dargestellt werden. :???:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo Lenchen,

    ich glaub ich weiss, was du meinst. Wir haben hier im Ort auch so ne Ecke wo man erst nach links ausholen muss, wenn man rechts rumkommen will.

    Also meiner Meinung nach hätte der Schuld, der dir hinten reinfährt, weil es ja irgendwo klar ist, dass du nur ausholen wolltest, um die Kurve zu kriegen. War das einer von "auswärts", der vielleicht die Ecke nicht kannte?

    Ausserdem: selbst wenn er davon ausging, dass du statt rechts eigentlich links abbiegen wolltest, darf er trotzdem nicht einfach an dir vorbeifahren, sondern muss warten, wie du tatsächlich abbiegst. So hab ich das in Erinnerung. Falsch blinken (was ja bei dir nicht der Fall war, aber nur mal angenommen) ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, jemandem die Vorfahrt nehmen dagegen ne Straftat und die wiegt schwerer. Wenn ich z.B. auf eine Querstraße abbiegen will und auf der Querstraße kommt ein anderes Auto das blinkt und ich fahr dann einfach raus und der biegt gar nicht ab, sondern fährt geradeaus weiter und in mich rein, hab ich Schuld, weil ich hätte abwarten müssen, ob der andere wirklich abbiegt. Ich denke, das kann man durchaus mit deinem "Fall" vergleichen.

    Ich hoffe ich hab nicht allzu wirres Zeug geschrieben. So ist halt mein Kenntnisstand. Lasse mich aber gern berichtigen, sollte ich Unsinn erzählt haben.
    LG
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    der andere ist schuld, du hast richtig geblinkt, er darf nicht ungeduldig sein. Ist sein fehler, wenn er denkt, du würdest falsch blinken.... ;-)

    du musst ja die kurve bekommen und darfst dabei ein wenig nach links schwenken, das geht ja oft nicht anders. Da muss der andere mitdenken, bzw rücksicht nehmen. Je nach situation könntest du vielleicht eine gewisse mitschuld bekommen.
    Bei auffahrunfälen ist übrigens fast immer der auffahrende der schuldige. ;-)
  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Gut zu wissen, danke schön!! :knutsch01: Das beruhigt mich doch sehr... ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    in de überholt man immer noch links und nicht rechts! er wäre schuld, zumal er, wie du schriebst, noch halb auf dem bürgersteig fuhr
  • Mandy1976Mandy1976

    4,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Andererseits könntest Du in diesem Fall auch eine Teilschuld bekommen, weil du beim Abbiegen immer eine Rückschaupflicht hast. Also das kenn ich vom Linksabbiegen. Meiner Schwester mal passiert, sie wollte auf der Landstraße nach links abbiegen, hat auch geblinkt und gebremst und der hinter ihr hat sie überholt und ist dabei in sie reingefahren (noch dazu in ihr nagelneues 2 Tage altes Auto :roll: ) Zum Glück ist ihr nix passiert und obwohl für jeden "normalsterblichen" klar war, wer hier Schuld war, hat sie eine Teilschuld bekommen, weil sie vor dem Losfahren nicht noch mal über die Schulter gesehen hat...

    Tja, das Recht ist da manchmal komisch, gell Cora ;-)

    Gut, dass Euch nichts passiert ist. Manche Leute könnens aber auch gar nicht abwarten...

    Lg
    Mandy
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    du hast recht, mandy... ;-)
    genau das meinte ich oben mit der MItschuld... man weiß nie, was denen noch einfällt :roll:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    in de überholt man immer noch links und nicht rechts!

    Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man grundsätzlich auch rechts überholen.

    Zu dem Vorfall: Du hättest mit Sicherheit teilschuld, weil du nicht nochmal nach hinten gesehen hast, bevor du abgebogen bist.
  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ich hab das meinem Martin noch mal erzählt, und der meinte, genau der gleiche Fall stand letztens in der ADAC-Zeitung, und da wurde gesagt, dass der Abbiegende sogar die Hauptschuld hat. :twisted:

    Na ja, jetzt wo ich's weiß, kann ich wenigstens drauf achten.
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