Frage an die Hundebesitzer

NaseweisNaseweis

5,435

bearbeitet 12. 11. 2008, 09:16 in Plauderecke
Ich habe mal eine Frage...ehrlich gesagt kenne ich mich da jetzt auch nicht aus!

Also es geht darum, meine grosse Tochter - neun Jahre alt und nicht klein für ihr Alter - geht seit letzter Woche mit der Hündin meiner Freundin 2x die Woche gassi. Da ja meine Freundin nun einen vollzeitjob hat und damit das Tier raus kommt und nicht alleine ist, hat meine Tochter gemeint sie geht gerne mit ihr raus. Ist sie davor auch schon öfter!
So nun....der Hund ist also 13 Jahre alt und nicht wirklich gross. Er geht nichtmal bis an mein Knie (ich bin 1,63 cm) und der Hund ist lieb und alles. Also wenn ich das nicht wüsste und den Hund kennen würde, würde ich das nicht erlauben.
Es geht nun aber darum, auf der Strasse hat sie nun ein Polizist angesprochen und gemeint, sie dürfte das nicht ,der Hund sei zu gross ( :shock: )...sie bräuchte da so ein Pass dafür (keine ahnung was für nen Pass!)
Aufjedenfall war meine Freundin auch ganz erstaunt über die Aussage und sie hat nun wirklich schon etliche Jahre Hundeerfahrung und der Hund ist wirklich absolut nicht gross!

Kann mir da jemand etwas näheres dazu sagen? Ich habe ja echt keine ahnung :oops:

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hallo!

    Kannst Du was näheres zu dem Hund sagen? Ich frage deshalb, weil man als Halter von Hunden, die größer als 40 cm sind, oder mehr als 20kg wiegen, einen sogenannten Sachkundenachweis benötigt. Zumindest seit ein paar Jahren. Davor ging das ohne diesen Nachweis. Man braucht den Nachweis nur dann nicht, wenn man einen entsprechenden Hund schon mehr als 3 Jahre gehalten hat, bis zu dem Zeitpunkt, seit dem der Nachweis erforderlich ist.
    Vielleicht hat der Polizist darauf angespielt? Aber den Nachweis brauchen eigentlich nur die Halter.

    Ich würde an eurer Stelle einfach mal beim Ordnungsamt, bzw. der Polizei anrufen.
    Die müssten dann doch wissen, was Sache ist.

    Ich könnte mir vorstellen, dass der Polizist sich Gedanken darum macht, ob Deine Tochter den Hund im Ernstfall bändigen kann und wie das versicherungstechnisch geregelt ist.

    Ich würde einfach mal an den entsprechenden Stellen nachfragen.

    Vielleicht weiß hier aber doch noch jemand mehr bescheid.

    Gruß Steffi
  • NaseweisNaseweis

    5,435

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Also der Hund ist laut meiner Freundin 38 cm....na gut ,der Polizist wird da auch net nachmessen - 2 cm wird man kaum sehen lol-
    Ja denk auch net das er das jetzt böse gemeint hatte.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Den Sacchkundenachweis braucht man nicht überall. Das ist Bundeslandabhängig. Hier kann man ab 13 Jahren einen Hund an der Leine führen. Ohne Leine ist ein Hundeführerschein Pflicht den jeder den der Hund führt mit dem Hund machen mß. Aber mit Leine braucht man den nicht.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Hm, ab 13. Jahren Caro ?


    Das habe ich auch noch nicht gehört, hier gehen weitaus jüngere Kinder schon mit Hunden spazieren, die auch über 40cm gross sind...
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 02:00
    Ja jedes Bundesland hat andere Gesetze. In HH gibt es dafür diese 40cm/2o Kilo Reglung nicht. Und Freilauf hier nur nach Prüfung. Das heißt nicht das hier nicht auch jüngere Kinder mit Hunden zu sehen sind.
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