Anhörung zur Zukunft der Hebammen
Der Sitzung unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) liegen ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/1483) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/850) zugrunde. Die Anhörung findet am Mittwoch, 25. März 2015, im Raum 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin ab 14 Uhr statt. Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Linke fordert steuerfinanzierten Haftungsfonds
Hebammen und Entbindungspfleger brauchen nach Ansicht der Fraktion Die Linke mehr finanzielle Sicherheit. In einem Antrag (18/1483) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen steuerfinanzierten Haftungsfonds zu prüfen, um die stark gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten in der Geburtshilfe zu senken. Der Fonds könnte über eine fallbezogene Haftungsobergrenze von drei Millionen Euro hinausgehende Schäden absichern. Zu prüfen sei ferner eine Begrenzung der Regressforderungen seitens der Sozialversicherungsträger. In eine neu geordnete Berufshaftpflicht sollten alle Berufsgruppen einbezogen werden, die als Leistungserbringer im Sozialgesetzbuch V (SGB V) erfasst sind, heißt es in dem Antrag weiter. Mit einem gemeinsamen Haftungsfonds für Behandlungsfehler sollte eine kollektive Haftung aller Leistungserbringer ermöglicht werden. Geprüft werden sollten die einkommensabhängige Gestaltung der Beiträge sowie Modelle einer sinkenden Prämie bei längerer Zeit ohne Behandlungsfehler.
Grüne setzen sich für Hilfspaket ein
Angesichts der ausufernden Versicherungskosten für freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung ein sofortiges Hilfspaket. Die Haftpflichtprämien seien für Hebammen wie auch Gynäkologen in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen, erläutern die Abgeordneten in einem Antrag (18/850) und verlangen Lösungen, die kurzfristig, mittelfristig und langfristig greifen.
Die gestiegenen Versicherungskosten für Hebammen seien nicht auf vermehrte Schadenfälle zurückzuführen, sondern auf den Anstieg der individuellen Schadenssummen. Ursachen hierfür seien die deutlich längere Lebenserwartung von Kindern mit Geburtsschäden, wesentlich höhere Schadensersatzsummen sowie Regressforderungen der Sozialversicherungsträger für medizinische Behandlungen, für Pflege und Rentenzahlungen. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass auch künftig von Versicherungen Gruppenverträge für Hebammen angeboten werden. Mittelfristig müssten die Kosten der Berufshaftpflicht gesenkt werden, etwa durch einen Haftungsfonds oder Regressbeschränkungen. (eis/pk/10.03.2015)
Zeit: Mittwoch, 25. März 2015, 14 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: michael.thiedemann@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Dr. Joachim Breuer, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., (DGUV)
- Greenbirth e.V.
- Franz Knieps, BKK-Dachverband
- Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)
- Bundesärztekammer (BÄK)
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
- Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
- Deutscher Fachverband für Hausgeburtshilfe e.V. (DFH)
- Katharina Jeschke, Deutscher Hebammenverband e.V.
- Nils Hellberg, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
- Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG)
- Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Nitya Runte, Hebammen für Deutschland e.V.
- Netzwerk der Geburtshäuser e.V.
- Prof. Dr. Friederike zu Sayn-Wittgenstein