Finanzierung der Familienhebammen ab Januar 2012 gesichert

Zukünftig wird die Bundesinitiative Familienhebammen um die Unterstützung von Netzwerken Früher Hilfen erweitert. Durch eine verlässliche Finanzierung können Familien mit einem erhöhten Hilfebedarf bis zum ersten Geburtstag des Kindes durch eine Familienhebamme betreut werden. „Zwischenzeitlich stehen in allen Bundesländern gut ausgebildete Familienhebammen zur Verfügung und der Bedarf an ihnen ist groß. Aus zahlreichen Anfragen wissen wir, dass die Kommunen nicht mehr auf Familienhebammen verzichten können, um Neugeborene und Kleinkinder vor Vernachlässigung und Gewalt zu schützen. Deshalb ist es gut, dass es endlich eine gesicherte Finanzierung gibt. Zu hoffen bleibt“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, „dass die Expertise der Familienhebammen bei der Ausgestaltung des Gesetzes mit einfließen wird, denn da hat der Deutsche Hebammenverband schon viel Vorarbeit geleistet“.
Zum Hintergrund: Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Ihr Einsatz ist überall da nötig, wo die Regelfinanzierung der Krankenkassen endet und ein erweiterter psychosozialer Betreuungsbedarf vorliegt. Das Betreuungsangebot von Familienhebammen reicht von der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes und soll ab Januar 2012 dauerhaft durch Bundesmittel finanziert werden. Im Jahr 2012 werden für die Bundesinitiative Familienhebammen und das Netzwerk Früher Hilfen 30 Millionen zur Verfügung gestellt, 2014 sind 45 Millionen eingeplant und 2015 werden es 51 Millionen sein. Danach soll die Finanzierung durch einen Fonds sicher gestellt werden. Wie in den Ländern und Kommunen die Mittel verwendet werden bleibt ihnen überlassen. Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes e.V. vom 15.12.2011

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