Langfristige Lösung der Hebammenhaftpflichtproblematik noch nicht in Sicht

für Hebammen mit einer Regressbegrenzung der Kranken- und Pflegeversicherungen durchbrechen. Dafür hat er gestern in der letzten Kabinettsitzung vor der Weihnachtspause das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) auf den Weg gebracht. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt das Engagement des Ministers. Es ist allerdings nicht absehbar, ob sich der vorgeschlagene Regressverzicht in der Praxis auf die Prämien auswirken wird. Nach Ansicht des DHV kann dieser lediglich eine Teilkomponente einer Gesamtlösung darstellen "Wir brauchen eine tragfähige und langfristige Lösung für die immer weiter steigenden Haftpflichtprämien!," fordert Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes. "Dafür ist eine alternative Haftpflichtstruktur nötig. Wir müssen sicherstellen, dass betroffene Familien die notwendige Unterstützung erhalten und die Prämien wieder kalkulierbar werden." Präsidiumsmitglied Katharina Jeschke ergänzt: "Eine sinnvolle Regressbegrenzung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kann allenfalls einen Fonds finanziell entlasten. In diesem Zusammenhang ist der Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen ein probates und wirksames Mittel." Zurzeit verhandeln die Hebammenverbände mit den Krankenkassen den gesetzlich neu definierten Sicherstellungszuschlag, der ab Juli 2015 greifen wird. Dann steigen die Prämien für in der Geburtshilfe freiberuflich tätige Hebammen auf 6.274 Euro. Hebammen, die diese Summe nicht erwirtschaften können, sollen mit dem Sicherstellungszuschlag einen Ausgleich erhalten. "Uns ist daran gelegen, dass nicht länger immer neue Ausgleichszahlungen für steigende Prämien verhandelt werden müssen. Wir fordern deshalb die Politik auf, nachhaltige Alternativen zur Lösung des Haftpflichtproblems zeitnah zu überprüfen und zu entwickeln," sagt Martina Klenk.

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